Der Fall sorgte damals bundesweit für Aufsehen.
Wie berichtet, hatte im Juni 2016 eine Lehrerin des Rendsburger Kronwerk
Gymnasiums mit ihrer siebten Klasse im Rahmen des
Geographie-Unterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und
Erdöl“ den Moschee-Besuch geplant. Nicht dabei: der 13-Jährige. Er blieb
zu Hause, weil sich seine Eltern aus weltanschaulichen Gründen weigerten, ihren Sohn in die Moschee zu lassen,
die noch vor einigen Jahren im Fokus des Verfassungsschutzes stand. Die
Schule wertete das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und
damit als Ordnungswidrigkeit.
Das Ministerium bestätigte damals auf Anfrage
des sh:z, der Vater des Schülers habe vorgeschlagen, den Sohn alternativ
am Unterricht einer Parallelklasse teilnehmen zu lassen. Dieses wurde
von der Schule abgelehnt. Rektorin Renate Fritzsche sagte, das
Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist
ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern
zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu
tolerieren.“ Das wurde auch vom Ministerium bestätigt: Mit dem Besuch
der Moschee im Rahmen des Geographie-Unterrichts entspreche die Schule
dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von
Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen
gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur
Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, so der
Behördensprecher. Der Moscheebesuch sei eine verpflichtende
Unterrichtsveranstaltung.
Das sieht der Anwalt der Familie, Alexander
Heumann aus Düsseldorf, anders: „Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘ ,
sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade
nicht sanktionsbewehrt ist.“ Deshalb seien die Eltern freizusprechen.
Diese hätten zudem um „Leib und Leben“ ihres Sohns gebangt: Angesichts
einer Vielzahl islamistisch motivierten Gewalttaten – so schreibt der
Jurist in einer Stellungnahme – wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu
Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“.
Die Rensburger Moschee gehört zur
Milli-Görüs-Bewegung (IGMG). Das Bundesamt für Verfassungsschutz
bescheinigt ihr in Teilen eine extremistische und antisemitische
Zielsetzung. Generalsekretär war bis 2015 Mustafa Yeneroglu, einer der
eifrigsten Erdogan-Propagandisten. Heute sitzt er für die AKP im
türkischen Parlament.
https://www.shz.de/lokales/norddeutsche-rundschau/kind-durfte-nicht-in-moschee-eltern-muessen-vor-gericht-id17080801.html
1 comment:
Na auf den Prozess bin ich gespannt. Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit. Also auch die Freiheit, sich nicht mit einer Religion oder Ideologie auseinander setzen zu müssen.
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