Muß die Dame,links,ihr Koptuch ablegen ?
Der bayerische Verfassungsgerichtshof in München entscheidet am Montag (10.30 Uhr) über eine Popularklage gegen das in Bayern seit zwei Jahren geltende Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen. Eingereicht hatte die Klage eine islamische Religionsgemeinschaft mit Sitz in Berlin. Diese sieht in dem Gesetz die Religionsfreiheit der Muslime verletzt.
Gegenstand des Verfahrens ist eine schulrechtliche Regelung, nach der äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken, von Lehrkräften im Unterricht nicht getragen werden dürfen.
(ddp/jwd)
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