Der Helfer der Todespiloten vom 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, bleibt in Haft. Der Fall ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss die Revision des Marokkaners gegen die vom Hamburger Oberlandesgericht (OLG) ausgesprochene Verurteilung zu 15 Jahren Haft.
Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe beschloss bereits am 2. Mai, die Revision des 33-Jährigen nicht anzunehmen. Die Beschwerde der Anwälte von Motassadeq sei "unbegründet". Eine Nachprüfung des OLG-Urteils vom 8. Januar 2007, in dem das Hamburger Gericht im dritten Prozess gegen Motassadeq die Strafe neu festsetzte, habe "keinen Rechtsfehler zu Ungunsten des Angeklagten" ergeben, hieß es laut "Spiegel-Online" zur Begründung.
Zuvor hatte der BGH im November 2006 das zweite Urteil des OLG gegen Motassadeq verschärft. Der BGH befand Motassadeq nicht nur der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig, sondern auch der Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der am 11. September zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge. Zur Festsetzung einer neuen Strafe hatten die Bundesrichter das Verfahren an das OLG nach Hamburg zurückverwiesen.
Die Verteidigung hatte mit ihrer Revision ein neues Verfahren vor dem OLG und dort letztlich "einen Freispruch" erreichen wollen. Die Anwälte Motassadeqs hatten eine angeblich "vorschriftswidrige Besetzung" des OLG-Senats und die Zurückweisung ihres Antrags auf Aussetzung des Verfahrens gerügt.
Motassadeq war in der Zwischenzeit auch mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Schuldspruch des BGH wegen Beihilfe zu 246-fachem Mord gescheitert. Die Richter sahen im Januar keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine letzte juristische Möglichkeit wäre jetzt nur noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Rechtskräftig steht nun fest, dass Motassadeq "vorsätzlich Hilfe zur Ermordung" der 246 Opfer in den Flugzeugen geleistet hat. Er wusste, dass die Attentäter eines oder mehrere Flugzeuge zum Absturz bringen und damit viele Menschen töten wollten. Von Hamburg aus half er den späteren Todespiloten, während diese bereits in den USA zur Flugausbildung waren. Motassadeq selber wies die Vorwürfe von sich.
Im ersten Prozess vor dem OLG Hamburg war Motassadeq 2003 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden - wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Jenes erste Urteil hatte der BGH aber 2004 wegen fehlerhafter Beweiswürdigung gekippt. Das OLG hatte den Angeklagten im August 2005 dann im zweiten Anlauf nur noch wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der BGH verschärfte dann aber dieses Urteil, in dem er Motassadeq rechtskräftig wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen verurteilte.
Sein Freund und Landsmann Abdelghani Mzoudi wurde zwar ebenfalls als Terrorhelfer angeklagt, dann aber rechtskräftig freigesprochen. Er ist laut "Spiegel" in seine Heimat Marokko zurückgekehrt.
(AZ: 3 StR 145/07 - Beschluss vom 2. Mai 2007)
(ddp)
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