Der Rechtsstreit über das Kopftuch einer Stuttgarter Lehrerin ist am Freitag in die zweite Runde gegangen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim verhandelte über die Berufung des Landes Baden-Württemberg. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart im Juli 2006 entschieden, dass die deutsche Muslimin ihr Kopftuch weiter im Unterricht tragen darf.
Das Land beantragte in der Anhörung am Freitag nun, das Urteil des Verwaltungsgerichts aufzuheben und die Klage der Lehrerin abzuweisen. Der VGH wird voraussichtlich am 18. März seine Entscheidung bekanntgeben, wie ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage sagte.
Die Schulverwaltung des Landes hatte die Lehrerin angewiesen, ihr Kopftuch in der Schule abzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte diese Weisung jedoch als rechtswidrig bewertet, weil sie gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoße.
Grundsätzlich erklärte das Verwaltungsgericht zwar das baden-württembergische Kopftuchverbot für rechtmäßig. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin bestehe aber nur eine "abstrakte" Gefährdung für den Schulfrieden, weshalb der Gleichheitsgrundsatz beachtet werden müsse. Dabei verwiesen die Verwaltungsrichter darauf, dass in Baden-Württemberg auch Ordensschwestern in Nonnentracht an staatlichen Schulen unterrichten.
Die Lehrerin unterrichtet seit 1973 an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart. 1984 trat sie zum Islam über.
(ddp)
No comments:
Post a Comment