Der Stuttgarter Autobauer Daimler wehrt sich seit Monaten vehement gegen die Wiedereinstellung eines rechtskräftig verurteilten Al-Kaida-Terrorhelfers. Der seit fast zwei Jahrzehnten bei Daimler beschäftigte Mann hatte eine Auszeit genommen, Geld und militärische Ausrüstung für das islamische Terrornetzwerk beschafft.
Der aus dem Raum Stuttgart stammende Sermet I., war vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach 61 Prozesstagen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen worden (Az: 2 StE 3/09-8). Der Bundesgerichtshof verwarf im Mai 2011 die Revision, damit wurde die Verurteilung rechtskräftig (Az: 3 StR 38/11). Der laut Urteil von 2005 an bis zu seiner Festnahme Anfang 2009 für Al-Kaida tätige Mann saß nach Gerichtsangaben einen Teil seiner Haftstrafe ab, ist mittlerweile aber wieder auf freiem Fuß.
Er will nun vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart seine Wiedereinstellung bei dem Autobauer durchsetzen. “Das können wir unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zumuten”, sagte eine Daimler-Sprecherin der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag.
In erster Instanz vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gewann Sermet I., der von Daimler im Jahr 1993 als Auszubildender im Pkw-Werk Sindelfingen eingestellt worden war und später als Lackierer dort arbeitete. Seine Verurteilung als Terrorhelfer von Al-Kaida habe keinen Bezug zu dem seit langem bestehenden Arbeitsverhältnis bei dem Autobauer, begründete das Arbeitsgericht seine Entscheidung.
In seinem mehrere hundert Seiten starken Urteil habe das OLG in Koblenz eine “positive Prognose” für den Mann abgegeben, sagte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts. Er habe sich “glaubhaft vom Terrorismus losgesagt”, habe das OLG befunden. Daran hegt Daimler jedoch “ernsthafte Zweifel”, wie die Sprecherin sagte. Sermet I. habe sich erst nach längerer Inhaftierung vom Terrorismus distanziert.
Nach dem Dämpfer in erster Instanz rüstet Daimler nun vor der für Ende April vor dem Landesarbeitsgericht angesetzten zweiten Runde auf. Gegen die Rückkehr des Mitte 2010 zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilten Mittdreißigers werde sich das Unternehmen “mit allen gebotenen juristischen Mitteln zu Wehr setzen”, machte die Daimler-Sprecherin deutlich. Eine gütliche Einigung schließt der Autobauer kategorisch aus, ein Vergleich komme nicht infrage: “Wir können nicht ausschließen, dass die dann zu zahlende Abfindungssumme genutzt würde, um eine terroristische Vereinigung zu unterstützen.”
eip
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