Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen in NRW ist erstmals von einem Gericht in zweiter Instanz bestätigt worden. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wies am Donnerstag die Berufung einer türkischen Lehrerin zurück, die mit einer Baskenmütze statt Kopftuch unterrichten will.
Die von der Lehrerin permanent getragene Mütze sei ein Ersatz für das Kopftuch, so das Gericht. Um Schüler vor Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen. Die Klägerin will weiter gegen das Verbot vorgehen.
Die von der Lehrerin permanent getragene Mütze sei ein Ersatz für das Kopftuch, so das Gericht. Um Schüler vor Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen. Die Klägerin will weiter gegen das Verbot vorgehen.
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