Die politische
Entscheidung der Bundeskanzlerin, am 5. September das Weiterreiseverbot
außer Kraft zu setzen und die ungehinderte Einreise von Flüchtlingen
zu ermöglichen, ist strafrechtlich angreifbar. Dieser Ansicht ist Holm
Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau. Er verweist
auf den Paragraphen 111 des Strafgesetzbuches. Danach „wird bestraft,
wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert“. Die
rechtswidrige Tat sei die Einreise der Flüchtlinge nach Deutschland.
„Wer als Flüchtling derzeit einreist,
besitzt in der Regel weder einen Pass noch verfügt er über einen
Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist
nach dem Aufenthaltsgesetz unerlaubt.“ Diese unerlaubte Einreise ist
unter Strafe gestellt, und zwar nach Paragraph 95 Absatz 1 Nummer 3
Aufenthaltsgesetz. Deshalb leitet die Polizei gegen jeden Flüchtling ein
Ermittlungsverfahren ein. „Die Ermittlungsakten landen bei den
zuständigen Staatsanwaltschaften. Dort stapeln sie sich derzeit zu
Zehntausenden“, berichtet Putzke auf seiner Webseite an der Universität Passau.Weiterlesen...
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