Saturday, October 10, 2015

Flüchtlingspolitik: Macht sich Merkel strafbar?

Die politische Entscheidung der Bundeskanzlerin, am 5. September das Weiterreiseverbot außer Kraft zu setzen und die ungehinderte Einreise von Flüchtlingen zu ermöglichen, ist strafrechtlich angreifbar. Dieser Ansicht ist Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau. Er verweist auf den Paragraphen 111 des Strafgesetzbuches. Danach „wird bestraft, wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert“. Die rechtswidrige Tat sei die Einreise der Flüchtlinge nach Deutschland.
„Wer als Flüchtling derzeit einreist, besitzt in der Regel weder einen Pass noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist nach dem Aufenthaltsgesetz unerlaubt.“ Diese unerlaubte Einreise ist unter Strafe gestellt, und zwar nach Paragraph 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz. Deshalb leitet die Polizei gegen jeden Flüchtling ein Ermittlungsverfahren ein. „Die Ermittlungsakten landen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Dort stapeln sie sich derzeit zu Zehntausenden“, berichtet Putzke auf seiner Webseite an der Universität Passau.
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