Wednesday, October 28, 2015

Neues Skandalurteil der deutschen Dhimmi-Justiz: "Schieße Ungläubigen mit Kalaschnikow den Kopf ab"

Die Islam-Konvertitin Andrea B. reiste mit zwei Kleinkindern nach Syrien, lebte bei Dschihadisten und drohte mit Bluttaten gegen "Ungläubige". Dennoch hat der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) nun ein im Februar verkündetes Urteil des Landgerichts München (2 KLs 111 Js 139461/14) bestätigt, nach dem der 30-Jährigen keine "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vorgeworfen werden kann (BHG-Urteil: 3 StR 218/15). Mit anderen Worten: Andrea B., die Syrien-Heimkehrerin, ist keine potenzielle islamistische Terroristin und nach Meinung der Münchner und Karlsruher Richter nicht gefährlich. Auch wenn sie in Syrien neben der Kalaschnikow, die in der Küche an der Wand hing, sogar Handgranaten besaß. Auch wenn sie Sätze wie "Ich liebe Usama bin Laden" gesimst haben soll. Einmal schrieb sie auch auf ihrem Handy: "Wenn Assads Leute kommen, sprenge ich uns in die Luft." Uns – heißt das, sich selbst und ihre Töchter? Für die Staatsanwaltschaft München zeigten die Äußerungen deutlich, dass B. in Syrien sehr wohl kämpfen wollte und ihre Töchter in Gefahr brachte. B.s Anwalt hielt bei dem eintägigen Prozess im Februar dagegen, die Waffen seien nur für den Notfall gewesen. B. habe sich nicht im Kriegsgebiet aufgehalten und damit auch ihre Kinder nicht gefährdet. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil auch Revision beantragt.
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