Eine Berlinerin wurde wegen fremdenfeindlichen Äußerungen gegenüber Flüchtlingen im Netzwerk Facebook zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die 29-Jährige habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, befand ein Amtsgericht am Freitag. Angesichts der Zunahme von Hassäußerungen im Internet sei zur Abschreckung der Allgemeinheit die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe „unerlässlich“, erklärte die Richterin. Die Strafe entsprach dem Antrag des Staatsanwalts.Die Begründung, so sie denn tatsächlich so von der Richterin geäußert wurde, mutet denn aber doch etwas merkwürdig an. Erinnert sie doch fatal an den Mao zugeschriebenen Ausspruch „Bestrafe einen, erziehe hundert“. Wenn bei Prozessen nicht mehr justiziable Verfehlungen des Angeklagten im Vordergrund stehen, sondern die präventiv-erzieherische Außenwirkung des Urteils auf am Verfahren unbeteiligte Dritte, bewegt man sich mit derartigen bedenklichen Begründungen sehr schnell im Bereich des moralisierenden Gesinnungsstrafrechts, wie es vorwiegend in totalitäten Staaten praktiziert wird.
feuerwaechter
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