Es ist soweit. Die Islamisierung Deutschlands hat die höchste Ebene erreicht. Nach den Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin hat nun auch das Bundesverfassungsgericht entscheiden: Der Islam gehört zu Deutschland, oder besser: Deutschland gehört dem Islam. Das durften wir heute im „Focus“ lesen:
Das Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften nach einem Medienbericht für nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung werde an diesem Freitag veröffentlicht, berichtete die Berliner„tageszeitung“ (taz) vom Freitag.Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der „taz“ vor. Das Gericht bestätigte lediglich, dass „aufgrund eines internen Versehens“ Teile der Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren.
Der Zeitung zufolge korrigiert das Gericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind – wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen…
…Sollten etwa besorgte Eltern gegen eine erkennbar muslimische Lehrerin Proteste organisieren, könnte darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden, die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlaube. Im Zweifelsfall gerieten muslimische Lehrerinnen in die paradoxe Situation, sich ausgerechnet dem Protest islamfeindlicher Gruppen beugen zu müssen.
Laut „taz“ kippen die Richter eine weitere
Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für die „Darstellung christlicher
und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ verstoße
gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen
verbietet. Die Entscheidung sei nicht unumstritten gewesen, so die
„taz“, und mit 6 zu 2 Richterstimmen gefallen…
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