Saturday, September 30, 2017

Richterin verschont Flaschenwerfer von Haftstrafe

Diese deutsche Justiz ist ein einziger Skandal. Die Meldung:

Ein abgelehnter Asylbewerber aus dem Senegal (21), der sich nach einem Streit mit seiner Freundin voller Frust in die G20-Randale stürzte, wurde vom Amtsgericht zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Ohne Bewährung. Allerdings baute die Richterin ihm eine goldene Brücke in die Freiheit und verschonte ihn zunächst von der Haft – der junge Mann konnte sein Glück kaum fassen. Sieben Flaschen hat Mohammed K. in der Chaosnacht zum 8. Juli am Schulterblatt auf Polizisten geworfen. Nicht aus politischen Motiven, sondern aus Ärger über einen Streit mit seiner Lebensgefährtin, wie er erklärt. Es tue ihm sehr leid, was er getan hat. Er wisse, dass die Polizisten nichts für seine privaten Probleme können. Der junge Senegalese war unvermummt, die Polizisten konnten ihn in der Menge der Randalierer leicht identifizieren und verhaften. Seitdem saß er in U-Haft. Bereits 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, wie zuvor in Italien. Mohammed K., vorbestraft wegen Dealens, lebt seitdem illegal in Deutschland. „Sie haben derzeit keine gute Sozialprognose“, so Amtsrichterin Birte Meyerhoff und erklärt, dass deswegen eine Bewährungsstrafe nicht in Frage käme. Dann geht sie den juristisch möglichen, aber eher seltenen Schritt der Haftverschonung. Begründung: „Der Haftbefehl wird ausgesetzt, damit Sie Gelegenheit bekommen, sich die besonderen Umstände für eine Bewährung zu erarbeiten.“ 
 http://www.mopo.de/hamburg/g20/ungewoehnliches-g20-urteil-richterin-verschont-flaschenwerfer-von-haftstrafe-28503364?dmcid=sm_fb

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