Tuesday, November 03, 2009

Kruzifixe in Klassenzimmern verstoßen gegen Menschenrechtskonvention

Das obligatorische Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Gerichtshof stellte in dem Verfahren gegen Italien nun eine Verletzung des Rechts der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder und einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit der Kinder fest. Das obligatorische Anbringen des Symbols einer bestimmten Glaubensüberzeugung in Klassenzimmern beschränke unzulässig das Recht der Eltern, ihre Kinder in Übereinstimmung mit ihren Überzeugungen zu erziehen, sowie "das Recht der Kinder, zu glauben oder nicht zu glauben". 1995 hatte das Bundesverfassungsgericht sein umstrittenes Kruzifix-Urteil verkündet. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass die staatlich angeordnete Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen gegen die Religionsfreiheit verstößt. Mit diesem Urteil wurde das bayerische Gesetz für nichtig erklärt, nach dem in bayerischen Schulen Kreuze oder Kruzifixe angebracht werden mussten. Das bayerische Landtag hatte daraufhin ein neues Gesetz verabschiedet, wonach das Kreuz abgehängt werden muss, wenn ein Erziehungsberechtigter dem Anbringen des Kreuzes aus Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung widerspricht.
(ddp)

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