Das Europäische Parlament (EP), gewiß kein Ort überbordender Solidarität mit dem Judentum, hat die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgefordert, die seit gut einem Jahr vorliegende Arbeitsdefinition für Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in ihre Rechtssysteme zu übernehmen, um Antisemitismus entschiedener bekämpfen zu können.
Während Juden sich in Europa immer gefährdeter fühlen und teils neue Formen des Antisemitismus immer größere Verbreitung finden, ist es in der Tat skandalös, daß die meisten europäischen Staaten noch nicht einmal über eine einheitliche Definition des Phänomens verfügen, über das ihre Behörden und Regierungen daher keine oder nur ungenaue Auskunft geben können (oder wollen).
Mit der Arbeitsdefinition der IHRA liegt dabei durchaus ein bewährtes Instrument zur Bewertung antisemitischer Vorfälle vor. Bevor sie im Mai 2016 von der IHRA übernommen wurde, war sie – wenn auch wohl eher widerstrebend – lange Zeit als Arbeitsgrundlage vom bis 2007 in Wien angesiedelten European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) genutzt worden.
Zudem übernahmen zahlreiche internationale Institutionen die Arbeitsdefinition, die OSZE, das Außenministerium der Vereinigten Staaten oder das kanadische Außenamt. Allein in der EU konnte sie sich kaum durchsetzen, wozu auch die Nachfolgeorganisation des EUMC beitrug, die Menschenrechtsagentur der EU (FRA), die sie 2013 unter unklaren Umständen verschwinden ließ.
Auch Deutschland gehört zu jenen Staaten, die sich allenfalls oberflächlich mit zeitgenössischem Antisemitismus auseinandersetzen. Während Österreich vor wenigen Wochen die Arbeitsdefinition offiziell übernahm, droht ein erst Mitte April in Berlin vorgelegter Antisemitismusbericht wie sein Vorgänger vergessen zu werden. Dabei hatten die Experten keineswegs Entwarnung gegeben.
Antisemitismus ist ein Phänomen, das – mit und ohne Definition – auch und gerade in Deutschland in einem Ausmaß nachgewiesen werden kann, das sofortige Gegenmaßnahmen erforderte. Doch wie etwa mit Josef Schuster, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, ein potentiell Betroffener betonen muß, ist die deutsche Neigung groß, Antisemitismus zu ignorieren.
Weder scheint der Bundestag die Absicht zu haben, den Antisemitismusbericht zu debattieren, noch planen Abgeordnete oder Regierung eine Beschäftigung mit der Arbeitsdefinition – was angesichts von Versuchen manch hochrangiger Parteifunktionäre, in ihrem Wahlkampf auch auf Judenhaß zu setzen, nicht verwundert. Da kommt die Ermahnung aus Brüssel durchaus zur richtigen Zeit.
http://www.tw24.net/?p=13635
Während Juden sich in Europa immer gefährdeter fühlen und teils neue Formen des Antisemitismus immer größere Verbreitung finden, ist es in der Tat skandalös, daß die meisten europäischen Staaten noch nicht einmal über eine einheitliche Definition des Phänomens verfügen, über das ihre Behörden und Regierungen daher keine oder nur ungenaue Auskunft geben können (oder wollen).
Mit der Arbeitsdefinition der IHRA liegt dabei durchaus ein bewährtes Instrument zur Bewertung antisemitischer Vorfälle vor. Bevor sie im Mai 2016 von der IHRA übernommen wurde, war sie – wenn auch wohl eher widerstrebend – lange Zeit als Arbeitsgrundlage vom bis 2007 in Wien angesiedelten European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) genutzt worden.
Zudem übernahmen zahlreiche internationale Institutionen die Arbeitsdefinition, die OSZE, das Außenministerium der Vereinigten Staaten oder das kanadische Außenamt. Allein in der EU konnte sie sich kaum durchsetzen, wozu auch die Nachfolgeorganisation des EUMC beitrug, die Menschenrechtsagentur der EU (FRA), die sie 2013 unter unklaren Umständen verschwinden ließ.
Auch Deutschland gehört zu jenen Staaten, die sich allenfalls oberflächlich mit zeitgenössischem Antisemitismus auseinandersetzen. Während Österreich vor wenigen Wochen die Arbeitsdefinition offiziell übernahm, droht ein erst Mitte April in Berlin vorgelegter Antisemitismusbericht wie sein Vorgänger vergessen zu werden. Dabei hatten die Experten keineswegs Entwarnung gegeben.
Antisemitismus ist ein Phänomen, das – mit und ohne Definition – auch und gerade in Deutschland in einem Ausmaß nachgewiesen werden kann, das sofortige Gegenmaßnahmen erforderte. Doch wie etwa mit Josef Schuster, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, ein potentiell Betroffener betonen muß, ist die deutsche Neigung groß, Antisemitismus zu ignorieren.
Weder scheint der Bundestag die Absicht zu haben, den Antisemitismusbericht zu debattieren, noch planen Abgeordnete oder Regierung eine Beschäftigung mit der Arbeitsdefinition – was angesichts von Versuchen manch hochrangiger Parteifunktionäre, in ihrem Wahlkampf auch auf Judenhaß zu setzen, nicht verwundert. Da kommt die Ermahnung aus Brüssel durchaus zur richtigen Zeit.
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