Das Oberlandesgericht Hamburg hat es abgelehnt, den wegen Beihilfe zu den Morden am 11. September verurteilten Mounir El Motassadeq wieder zu inhaftieren. Das gab die Bundesanwaltschaft am Donnerstagabend in Karlsruhe bekannt.
Die Anklagebehörde kündigte umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung an. Darüber muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der BGH hatte zuvor das Urteil gegen Motassadeq verschärft und ihn der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen.Motassadeq ist seit Februar auf freiem Fuß, er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Die Bundesanwaltschaft erwägte nach dem Urteil nach Angaben ihres Prozessvertreters, Motassadeq erneut in Haft nehmen zu lassen.
rp-online/jwd
Die Anklagebehörde kündigte umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung an. Darüber muss dann der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Der BGH hatte zuvor das Urteil gegen Motassadeq verschärft und ihn der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen.Motassadeq ist seit Februar auf freiem Fuß, er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Die Bundesanwaltschaft erwägte nach dem Urteil nach Angaben ihres Prozessvertreters, Motassadeq erneut in Haft nehmen zu lassen.
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