Carla del Freisler
Wenige Tage nach seinem Rücktritt wird der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld erneut bei der Bundesanwaltschaft wegen Kriegsverbrechen angezeigt.
Die Anzeige des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) in Berlin umfasse knapp 300 Seiten. Der RAV-Vorsitzende Wolfgang Kaleck vertritt den Angaben zufolge elf Ex-Insassen von Abu Ghraib und einen Gefangenen aus Guantanamo. Seine Mandanten hätten Schlaf- und Nahrungsentzug, unbequeme Körperhaltungen und sexuelle Misshandlungen ertragen müssen. In einem Fall habe Rumsfeld nachweislich direkt Einfluss genommen. Die Bundesanwaltschaft müsse dann solche Vergehen verfolgen, wenn zu befürchten sei, dass sie sonst straflos blieben.
Allerdings hatte es der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm im Februar 2005 abgelehnt, gegen Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen des Folterskandals in Abu Ghraib zu ermitteln. "Vorrangig zuständig" seien die USA, betonte Nehm. Anders könne dies nur sein, "wenn lediglich zum Schein oder ohne ernsthaften Verfolgungswillen ermittelt" werde, hieß es damals auf eine Anzeige von US-Menschenrechtlern hin.
(ddp)
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