Saturday, October 28, 2017

20facher Mörder darf nicht abgeschoben werden

Bei Terroranschlägen hat er 20 Menschen ermordet, weil ihm dafür in seinem Heimatland der Prozeß gemacht werden soll, sollte er eigentlich abgeschoben werden.Haikel S. Setzte sich nach den Terroranschlägen nach Deutschland ab, wo er zunächst wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) vorübergehend festgenommen wurde. Sowohl das hessische Innenministerium, als auch das Bundesverwaltungsgericht bescheinigtem dem IS-Terroristen eine „hochgradige Gefährlichkeit.“ Nachdem eine Abschiebeverfügung erging, stellte der Terrorist einen Asylantrag – der abgelehnt wurde. Jetzt hat die Ausländerbehörde, also eine amtliche Behörde, einen Abschiebestopp erwirkt. Zwar hatte sich Tunesien dazu verpflichtet, bei dem Massenmörder auf die Todesstrafe zu verzichten, um so eine Abschiebung zu ermöglichen, allerdings droht dem Terroristen in Tunesien eine lebenslange Haftstrafe – und in Tunesien bedeudet „lebenslänglich“ tatsächlich „lebenslänglich“, was aber der Ausländerbehörde nicht ausreicht, da die Möglichkeit einer Haftverkürzung nicht gegeben sei und „die Interessen“ des Mörders verletzt würden. Das Amtsgericht Frankfurt folgte der kruden Argumentation, der Terrorist kann jetzt zunächst noch bis mondestens Januar 2018 in Deutschland in Abschiebehaft bleiben – wie es dann weitergeht, werden voraussichtlich weitere Gerichtsverfahren zeigen.
https://haolam.de/artikel_31346.html

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