Monday, June 09, 2008

Deutschland: Muss der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime (ZMD) Nachhilfeunterricht in islamischer Rechtsprechung nehmen?

Ayyub Köhler ist der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in der Bundesrepublik Deutschland. Und als angeblicher Islam-Fachmann ist er gern gesehener Gast im Kanzleramt. Nun aber sind Zweifel an den Kenntnissen des Mannes aufgetaucht. Köhler hatte im April 2007 in einer Sendung von 3-Sat-Kulturzeit über die Recherchen des Buchautors Ulfkotte zur Islamisierung Europas gesagt: "Die Beschneidung von Frauen nennt er als eine zwingende Notwendigkeit im Islam, was von allen Rechtsgelehrten, und das hätte er wissen müssen, in der Welt abgelehnt wird als Islamisches, genauso wie man Ehrenmorde nicht durch den Islam rechtfertigen kann." (Quelle: Archiv). Das klang gut. Das klang fundiert. Das glaubten die Zuschauer wohl. Ein Jahr später hat nun die ägyptische Regierung die Beschneidung von Mädchen verboten. Deutschlandradio berichtete dazu am 8. Juni 2008: „Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Parlament in Kairo verabschiedet. Die Muslimbruderschaft äußerte Kritik an den Neuregelungen und kündigte den Weg durch die Instanzen an. Das Gesetz stehe in Widerspruch zur Rechtssprechung des Islam.“ (Quelle: Deutschlandradio 8. Juni 2008). Wenn - wie Herr Köhler sagt - "alle Rechtsgelehrten" die Beschneidung als unislamisch ablehnen, wie kann sich dann die Muslimbruderschaft, die größte Moslem-Organisation der Welt, bei ihrer Forderung nach Beibehaltung der zwangsweisen Beschneidung auf die "Rechtsprechung des Islam" berufen? Muss der Vorsitzende des Zentralrates der Moslems nun Nachhilfeunterricht in islamischer Rechtsprechung nehmen? Oder wusste er das alles und hat vor der Kamera bei den Zuschauern von 3-Sat-Kulturzeit nur einen guten Eindruck hinterlassen wollen?
akte-islam.de

No comments: