Einer renommiertesten saudischen Islam-Gelehrten, ein Fachmann für Scharia-Heiratsrecht, hat in einem Fernsehinterview geäußert, dass ein muslimischer Vater seine Tochter jederzeit an einen anderen Mann verkaufen und einen Heiratsvertrag schließen könne. Wenn ein Mädchen ein Jahr alt sei, könne schon die Hochzeit stattfinden. Das Kleinkind sei dann Ehegattin. Der Geschlechtsverkehr dürfe aber erst im Alter von neun Jahren mit dem Kind stattfinden. Der Gelehrte, Dr. Ahmad Al-Mu'bi, berief sich dabei ausdrücklich auf den Koran-Gründer Mohammed, der ein sechs Jahre altes Kind geheiratet und als diese neun Jahre alt war, Geschlechtsverkehr mit ihr hatte (Quelle: Memri Juni 2008).
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akte-islam.de/jwd
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