(Institut für Islamfragen) Die
Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" hat die Verurteilung einer
minderjährigen Sudanesin zur Steinigung durch den sudanesischen Staat
kritisiert. Dabei ist vor allem bemängelt worden, dass die Gerichtsverhandlung
auf Arabisch verlaufen sei, obwohl die junge Frau kein Arabisch sprechen oder
verstehen kann. Ein Dolmetscher war nicht anwesend. Den gegen sie erhobenen
Vorwurf hat sie bestritten, später unter Folter jedoch ein Geständnis abgelegt.
Da die Verurteilte keine Personalien angeben und man sich mit
ihr auf Arabisch nicht verständigen konnte, ist eine Altersangabe schwierig, so
alarabiya.net. Vermutet wird, dass sie unter 18 Jahre alt ist. Im April 2012
befand sie sich zusammen mit ihrem 5 Monate alten Sohn noch in einem Gefängnis
in Omdurman, in der Nähe der Hauptstadt Khartum.
Die Verurteilung der jungen Frau zur Steinigung beruht auf dem
sudanesischen Strafgesetz § 146 aus dem Jahr 1991. Das Strafgesetz fordert die
Todesstrafe durch Steinigung für Ehebruch, wenn der zu Verurteilende schon
verheiratet ist. Wenn der- oder diejenige unverheiratet ist, wird er/sie zu 100
Peitschenhieben verurteilt.
Die gerichtliche Entscheidung über die Hinrichtung wurde
aufgrund einer einzigen Gerichtsverhandlung getroffen. Der Mann, mit dem sie den
Ehebruch begangen haben soll, hat den Vorwurf bestritten und wurde infolge
dessen freigesprochen. [Nach dem klassischem Schariarecht ist es unmöglich, den
beteiligten Mann zu belangen, solange nicht vier männliche Augenzeugen die Tat
vor Gericht übereinstimmend bezeugen oder der Mann ein Geständnis ablegt. Das
führt dazu, dass er dort, wo nach diesem Recht geurteilt wird, in praktisch
allen Fällen bei Anzeige wegen Ehebruch straffrei ausgeht.]
Einige Rechtsanwälte, die sich mit der Verurteilten
solidarisierten, haben mittlerweile Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Auf
die Wiederaufnahme der Verhandlungen wird gehofft.
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