Staaten sind Monster. Die Metapher des biblischen Ungeheuers, die Thomas Hobbes für sie fand, wäre unter keinen, noch so friedlichen und demokratischen Umständen zu revidieren; sowenig wie Hegels Einsicht, daß zwischen solchen Geschöpfen, „künstlichen Tieren“ sagt Hobbes auch, das Recht nicht wirklich existieren kann, sondern lediglich der bloße „Naturzustand“, also Gewaltverhältnisse. Gegenseitige Abschreckung vermag hier womöglich Verträge und die Einhaltung von Konventionen zu garantieren, aber nur, wenn die Konstellation der Staaten gerade günstig ausbalanciert ist. Die UNO, die darum nichts anderes als bloße Resultante wechselseitiger Bedrohung sein kann, hervorgegangen aus dem einstigen Bündnis gegen Deutschland – Roosevelt sprach bekanntlich noch von einem „zu entwickelnden Kriegsbündnis“ –, diese UNO wird nun jedoch von der neuesten deutschen Ideologie als globaler Gesetzgeber verklärt, dem es allein ums reine Recht ginge. Aus solcher Perspektive können die Staaten gar nicht mehr als Staaten wahrgenommen werden, sondern immer nur – analog zu den Bürgern innerhalb des Staats – als Subjekte, Völkerrechtssubjekte, oder eben ungeschminkt: als Völker. Was als Recht zwischen ihnen angesprochen wird, dient in letzter Instanz zum Vorwand, sie genau so zu betrachten: also von Völkern, nicht von den einzelnen Individuen auszugehen; was als Souverän über ihnen behauptet wird, erweist sich als expandierendes Machtvakuum, das der Destabilisierung Vorschub leistet: Völkergemeinschaft als United Rackets.
Es wird getan, als wäre in der Welt von Staat und Kapital bürgerliches Recht ohne staatliche Macht möglich. Fokus dieser Halluzination ist offensichtlich die Einigung Europas, die erklärtermaßen die amerikanische Revolution von den Füßen auf den Kopf stellen möchte: Entstand aus der Befreiung vom englischen Souverän einstmals der neue amerikanische Souverän im Bewußtsein des äußeren Drucks, den die alten Kolonialmächte ausübten, und der kapitalistischen Notwendigkeit, das Land zu erobern, so erscheint jetzt die Europäische Union als ein einziger, gleichwohl labyrinthisch angelegter, ideologischer Apparat zur Verdrängung von Souveränität, der selbst noch die UNO verhext hat. Die Gewaltenteilung, die sich auf Montesquieu beruft, wird derart auf die Spitze getrieben, daß sie, wenn es ernst wird im Sinn von Carl Schmitt, abgebrochen werden muß, weil sich ohnehin niemand mehr auskennt. Das scheint das ganze Geheimnis jener endlosen Debatten zu sein, die über die Verfassung Europas geführt werden. Aus bewußter Division der Gewalten wird deren grenzenlose Dissoziation; und die Vermittlung der Instanzen, die Einheit ermöglicht, ist damit gerade im Ernstfall nicht mehr absehbar. Als Karl Marx gegen die französische Konstitution von 1848 polemisierte, tat er es augenscheinlich mit der Intention, die Teilung der Gewalten selbst in Frage zu stellen. Doch es liegt darin zugleich eine Ahnung der neuesten europäischen Verdrängung des Souveräns: „Die Regierungsmaschinerie kann gar nicht einfach genug sein. Es ist immer die Kunst der Spitzbuben, sie kompliziert und geheimnisvoll zu machen.“ (MEW 7: 498)
Hier hebt ein Monster sein Haupt, das sich gut getarnt weiß. Sind Staaten auch ausnahmslos Ungeheuer, heißt das mitnichten, die Ungeheuer wären alle gleich. Ihre Unterscheidung, die schon Hobbes nicht nur von Leviathan sondern auch von Behemoth sprechen ließ, gehört selbst noch zum Begriff des Staats. Sie geschieht letztlich nach dem Kriterium, inwieweit der Souverän, der über Leben und Tod entscheidet, die Verwertung des Werts, die sein Wesen – als Unwesen – ausmacht, auch mit der Erhaltung und Verteidigung des menschlichen Lebens in Einklang bringt oder die Krise jener Verwertung in der Verbreitung des Todes als Selbstzweck austrägt. Mit dem Aufstieg Deutschlands wird diese Unterscheidung zur ultima ratio fürs Überleben der Menschheit, und Franz Neumann erkannte darum im nationalsozialistischen „Unstaat“ den modernen Behemoth: Wiederkehr barbarischer Bandenherrschaft unter entwickelten kapitalistischen Bedingungen. Die Bedingungen heben jede Begrenzung auf, und die Wiederkehr der Bandenherrschaft vermag eine Barbarei zu entfesseln, die alles ursprünglich Barbarische und von Banden je Verbrochene übersteigt. Seit es möglich war, daß dieser Unstaat sich etablieren konnte, gilt darum auch in den internationalen Beziehungen der neuen kategorische Imperativ: alles zu tun, damit sich Auschwitz nicht wiederhole, und das würde heißen, die Gemeinwesen, die in ihrem Inneren mit der wie auch immer beschränkten Allgemeinheit des Gesetzes „ein Minimum an Freiheit“ und individuellen Rechten gewähren, nach außen hin gegen jene Racket-Formationen zu mobilisieren, die dieses Minimum nicht allein zugunsten unmittelbarer Herrschaft beseitigen sondern eben dadurch die „Allgemeinheit“ unbeschränkter Vernichtung durchzusetzen drohen.
Die Europäische Union erscheint zunächst aber als ein Gebilde, das entschieden in der Unentschiedenheit darüber verharrt, ob es überhaupt einen eigenen europäischen Staat ausbilden soll – gleich den United States of America –, oder doch lieber nur ein Staatenbündnis – kleine UNO innerhalb der großen. Die Einigung der nordamerikanischen Staaten kann auch gar nicht wiederholt werden, denn Europa ist ja bereits geeint worden: unter eben jenem Behemoth, der die Vernichtung als Selbstzweck organisierte; und was sich heute als EU formiert, bewegt sich auf dieser Grundlage, die jedoch zugleich verleugnet werden muß. Im Entwurf für eine Denkschrift des Auswärtigen Amtes über die Schaffung eines „Europäischen Staatenbundes“ vom 9. 9.1943 (Opitz 1994: 957–966) heißt es über die „Notwendigkeit einer Einigung Europas“: „Die ungeahnten Fortschritte der Technik, die Schrumpfung der Entfernungen infolge der modernen Verkehrsmittel, die ungeheure Steigerung der Reichweite und Zerstörungskraft der Waffen (Luftwaffe), die gewaltige Last der Rüstungen und der Zug der Zeit, weite Zusammenhänge zu schaffen und große Räume gemeinsamer Erzeugung und Bewirtschaftung herzustellen, nötigen Europa zum engeren Zusammenschluß. Europa ist zu klein geworden für sich befehdende und sich gegenseitig absperrende Souveränitäten. Ein in sich zerspaltenes Europa ist auch zu schwach, um sich in der Welt in seiner Eigenart und Eigenkraft zu behaupten und sich den Frieden zu erhalten.“ Manches in diesem Entwurf – die Schaffung eines periodischen „Staatenkongresses“ und eines ständigen „Wirtschaftstags“ – nimmt EU-Strukuren vorweg. Bemerkenswert aber ist vor allem, daß auch hier die Frage der Souveränität nicht gelöst wird, sondern den politischen Gegebenheiten überlassen: „Wenn die Führung ein Vorrecht der stärksten Mächte ist, so bedeutet sie für diese auch die Verpflichtung, nur für den europäischen Frieden, Fortschritt und Wohlstand wirksam zu werden und sich auf das zu beschränken, was die Notwendigkeiten des europäischen Zusammenlebens unbedingt erfordern. Die Führung der Achsenmächte in Europa ist eine Tatsache, die sich aus den politischen Gegebenheiten von selbst ergibt. Einer besonderen Verankerung in der Verfassung des Staatenbundes bedarf sie, um sich auszuwirken, nicht. Ob und in welcher Form dieser Tatsache in der Verfassung des Bundes formaler Ausdruck verliehen wird, ist eine Frage, die nach Zweckmäßigkeitsgründen beurteilt werden muß.“
Wird in der neuen EU aber zuweilen wie einstmals bei Jefferson proklamiert, „uns zu einer Nation in allen auswärtigen Belangen zu machen und uns in Fragen der Innenpolitik in unseren Unterschieden zu erhalten“, so sind die auswärtigen Belange nicht als durchzusetzende Interessen bewußt gemacht, sondern als gewünschte „Verrechtlichung der internationalen Beziehungen“ verschleiert, während offenbar die Unterschiede im Inneren sich ideologisch nur zur Einheit formieren, wenn die abstrakte Allgemeinheit des Gesetzes durch das konkrete Feindbild von Israel und USA ergänzt wird. Mit dem politischen Gespür des Intriganten bringt diese neueste Haupt- und Staatsaktion der deutschen Ideologie die Kantsche Vision vom ewigen Frieden ins Spiel und um ihren utopischen Gehalt, damit auch sie gegen die scheinbar letzten, mit Bewußtheit souverän handelnden Staaten des Westens aussagen kann: Wären nur Israel und die USA entmachtet, die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen könnte vollendet werden und der ewige Frieden erreicht, ohne Kapital und Staat anzutasten. Diesen ewigen Frieden mit Kapital und Staat gibt es allerdings einzig in der Vernichtung, und auf sie steuert die deutsch-europäische Entfesselung des Chaos abermals hin, aber in durchaus gewandelter Gestalt: der neue Behemoth – ein Ungeheuer, bei dessen Leib man nicht sieht, wo er anfängt oder wo er aufhört; das an einem Ende zutraulich ist wie ein sanftes Haustier und am anderen wütet wie eine Bestie.
„Es ist ein Fehler in der Rechnung“, schrieb Sigmund Freud 1932 an Albert Einstein, „wenn man nicht berücksichtigt, daß Recht ursprünglich rohe Gewalt war und noch heute der Stützung durch die Gewalt nicht entbehren kann.“ (Freud 1999: 20) Dieser Fehler ist mittlerweile zur Methode geworden, damit die falsche Rechnung aufgeht. Richtig ist aber: Es kann keinen Weltsouverän, d. h. kein Gewaltmonopol über die Welt geben, weil die Staaten zueinander in einem anderen Verhältnis stehen als die Bürger innerhalb eines Staats. Nach einem Weltkrieg vermag zwar der Sieger spontan als ein solcher Weltsouverän zu erscheinen, und die USA haben sich diesen Schein mit der UdSSR lange geteilt. Mit dem Ende dieser Teilung zerfällt er und es wird kenntlich: Auch die USA können nicht Souverän der Welt sein, sie können jedoch Hegemon bleiben, mächtigster Staat unter den Staaten, und als solcher in einzelnen Ländern, wenn es mit ihren Interessen übereinstimmt, Rechtsverhältnisse zu etablieren suchen und andere Staaten dazu zwingen, internationale Verträge und Konventionen einzuhalten. Innerhalb des Staates kann die Herrschaft der „Rackets“ (Horkheimer) relativiert, der „Naturzustand“ in Rechtszustand, in die „zweite Natur“ der Bürger verwandelt werden, dafür steht die ausgeprägt westliche Gesellschaft; zwischen den Staaten ist es nicht möglich. Das heißt aber auch: die Verläßlichkeit der USA als Garanten der internationalen Verträge und Konventionen wie auch der Rechtsverhältnisse innerhalb anderer Staaten, hängt nicht einmal allein von den USA ab. Die spezifische Konstellation nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ermöglichte mit einer gewissen Konsequenz, daß Verträge im wesentlichen doch eingehalten wurden und Rationalität in diesem bürgerlichen Sinn zumindest intermittierend sich behauptete. Das ist mit dem Ende des Kalten Kriegs vorbei. Was heißt es, mit dem Gottesstaat Iran oder der Gottesbande Hamas Verträge abzuschließen? Ohne deshalb das dort vorhandene Vernichtungspotential bereits mit dem Nazideutschlands gleichzusetzen, ist doch unverkennbar, daß man sich dabei, politisch betrachtet, auf dem Niveau des Münchener Abkommens von 1938 bewegt. Und der Vergleich ist nicht willkürlich gewählt: Selbstmord-Rackets und Racket-Theokratien können im internationalen Raum umso freier agieren, je konsequenter das postnazistische und zu „Kerneuropa“ wiedervereinigte Deutschland die Rolle ihrer heimlichen Schutzmacht wahrnimmt und sich darin – es gibt keine bessere Tarnung – dem weltweit agierenden Hegemon entgegenstellt. So scheinen die Beziehungen zwischen den reichen Ländern des Westens immer friedlicher zu werden und der Aufruf zum gemeinsamen Kampf gegen den Terror soll das bezeugen, während die Gewaltverhältnisse, die zwischen ihnen selber latent bleiben, an anderen Fronten und in anderen Formen umso mehr die manifeste Gewalt befördern.
Gradmesser der Verläßlichkeit jenes Hegemons jedoch, der für beschränkte Vernunft im unvernünftigen Ganzen steht, ist und bleibt die Unterstützung Israels – nicht nur als der einzigen Demokratie im Nahen Osten, wie der liberale Sprachgebrauch lautet, sondern vor allem als Zufluchtsstätte der vom Antisemitismus Bedrohten, wie Israels „Law of Return“ festhält. Diese Unterstützung im Kampf gegen die äußerste Steigerung politischer Wahnvorstellung reicht allerdings von vornherein über ein rein taktisches Bündnis hinaus, soweit und solange in den USA das Recht ein Verhältnis zum Staat verbürgt, wie es durch dessen Konstituierung als Souverän von Einwanderern möglich wurde. Denn die Immigranten, die durch ihre Herkunft getrennt sind, finden zuallererst im Recht ihr Gemeinsames; sie identifizieren sich nicht über ihre Abstammung mit dem Souverän. Aber sie identifizieren sich mit ihm, weil sie nur zu gut wissen, daß Recht, nach Freuds Worten, ursprünglich rohe Gewalt war und der Stützung durch die Gewalt nicht entbehren kann. Die Bedingungen des Einwandererlands sprechen hier eine ähnlich klare Sprache wie die der jüdischen Diaspora: das Recht und nicht die Abstammung erscheint als der einzig mögliche Weg der Integration, aber nur, wenn es ohne Einschränkung durchs Gewaltmonopol gedeckt ist. Nichts liegt darum der Politik dieses Landes ferner als jener Fehler in der Rechnung, von dem Freud spricht: sie hat sich – vom Unabhängigkeitskrieg über den Sezessionskrieg bis zum Krieg gegen Nazideutschland – die Einsicht in den Zusammenhang von Recht und Gewalt bewahrt, die es ihr nun auch im Nahen Osten erlaubt, Israels Lage relativ gut zu erkennen, ohne die eigenen Interessen zu verleugnen. Während europäische Politik unter deutscher Dominanz mit unergründlicher Konsequenz diesen Zusammenhang entweder nach der einen oder anderen Seite aufzulösen sucht, entweder Entrechtung der nationalen Staatsbürger oder Verrechtlichung der internationalen Beziehungen betreibt, dadurch heute die Existenz Israels unterminiert und – willentlich wie unwillentlich – das Leben der Jüdinnen und Juden gefährdet, welches wie kein anderes darauf angewiesen ist, daß in die Rechnung von Recht und Souveränität eben kein Fehler sich einschleicht.
Hannah Arendt, Neokon-servative u. Postliberale
Der Krieg gegen jene auf Vernichtung sinnenden Rackets und Racket-Staaten nimmt den kategorischen Imperativ nach Auschwitz beim Wort – und versieht gerade darum Sisyphosarbeit. Das Schlimmste wird durch nationbuilding verhindert, aber in den Nationen, die gebildet werden, droht es womöglich aufs Neue. Darüber entscheidet nun nicht die Frage, ob Wahlen stattfinden können, sondern der Stellenwert, den das Recht einnimmt. Nur wenn dieser Stellenwert fürs einzelne Individuum im Sinne des modernen Rechtsstaats definiert und unter allen Bedingungen geltend gemacht wird, ist das Lob der Demokratie mehr als jene Schönfärberei, die ihm seit dem Sieg über Nazideutschland anhaftet.
Während nämlich von der Herrschaft des Gesetzes zu sprechen, also rational zu denken, die irrationale Macht des Souveräns zu einem Problem werden läßt, das – wie man es auch dreht und wendet – gedanklich nicht lösbar ist, weil diese Macht im Recht niemals aufgeht und im Ausnahmezustand sich immer neu behauptet – darin bleibt jeder Staat das Ungeheuer, von dem Hobbes spricht –, erzeugt der Jargon der Demokratie die angenehme Vorstellung einer vollkommenen Rationalität des Irrationalen und einer ewig währenden Normalität: das Ende der Geschichte. Da aber in den USA das Verhältnis von Recht und Souverän stets als ein Balanceakt erscheint, der einfach zu bewältigen ist, kommen die meisten ihrer Ideologen, die den Jargon eben am plausibelsten sprechen können, gar nicht auf die Idee, das Monster noch beim Namen zu nennen (1); unvernünftig gilt ihnen lediglich, daß freedom and democracy noch nicht überall eingekehrt sind.
Rational ist der Demokratiebegriff jedoch nur, solange er auf der Ebene des Rechts formuliert wird, sich darauf besinnend, daß Demokratie formale Demokratie sein muß. Es gibt schließlich kaum etwas, das mehr beunruhigen könnte als die Vorstellung inhaltlicher, „sozialer“ oder direkter Demokratie im postnazistischen Deutschland (oder Österreich); nicht zufällig das erklärte Ziel der hier beheimateten Linken. Will formale Demokratie aber konkret begründet sein, wird die Begründung selber irrational und nimmt zu diesem Zweck meist Anleihen bei der Anthropologie: der Mensch sei gut oder böse, faul oder krisenhaft, dumm oder klug, lernfähig oder unverbesserlich, ängstlich oder mutig – je nach Geschmack des Anthropologen, der aber aus der jeweiligen Eigenschaft der Gattung die Demokratie als deren adäquate Herrschaftsform schnurgerade abzuleiten imstande ist.
Dagegen erscheint Jefferson fast als ein Repräsentant negativer Anthropologie, wenn er sagt, daß nichts unveränderlich sei außer den unveräußerlichen Menschenrechten, die allein in der menschlichen Natur lägen (The Complete Jefferson, zit. n. Arendt 1994: 297). Denken im begrifflichen Sinn beginnt erst, wo in Zweifel gezogen wird, was und wie der Mensch ist – so wie es dort sogleich wieder endet, wo geleugnet wird, daß er, wie unbestimmt er auch sei, ja gerade darin, der Natur angehört. Und politisches Denken, das sich als Kritik versteht, setzt mit seinem Widerspruch an dem Punkt ein, wo das Lob der Demokratie dem Wahn, der die Gesellschaft beherrscht, nachgibt; wo es ins Konkrete und Inhaltliche abgleitet und damit die Voraussetzungen des abstrakten Rechts als politischer Form untergräbt.
Dieser Punkt wird heute am genauesten durch die Frage des Terrors markiert. Bringt der Jargon der Demokratie die Konstellation von Recht und Souverän zum Verschwinden, läßt ihr Feindbild keine Unterscheidung mehr zu zwischen dem Terror für das abstrakte Recht und dem Terror als Selbstzweck. Darin verleugnet die bürgerliche Gesellschaft entweder ihren gewaltsamen Ursprung in der Französischen Revolution und im amerikanischen Unabhängigkeitskampf oder setzt die Vernichtung, die im Verhältnis steht zu einem außer ihr liegenden Zweck, und Vernichtung um ihrer selbst willen gleich. Entweder es gab nie einen Robespierre oder Bin Laden ist der Robespierre von heute. Die Rede vom Terror kann und will nicht unterscheiden zwischen jakobinischer Schreckensherrschaft, stalinistischer „Säuberung“ und nationalsozialistischer Vernichtung, RAF-Aktion und al-Qaida-Massaker, Attentat und Selbstmord-Attentat als Prinzip. Sie vermag zwar wirkliche Übergänge zwischen diesen verschiedenen Formen der Gewalt zu agnoszieren, was worst case jedoch jeweils bedeutet, kann sie – unfähig zur Ideologiekritik – immer nur post festum wahrnehmen, nicht am vorausgesetzten ideologischen Zusammenhang solcher Taten erschließen, für die doch worst case bereits das Paradies ist. So trägt eine Verurteilung des Terrors, die keine politische Gewalt als Möglichkeit der Befreiung anerkennen will, weil sie überhaupt keine befreite Gesellschaft will, im selben Maß immer auch zur Verharmlosung dessen bei, wozu politische Gewalt imstande ist, wenn sie jeder Möglichkeit der Befreiung den Garaus macht. Politische Urteilskraft verliert darin den unerläßlichen Sinn für die Relationen von Mittel und Zweck, und im schlimmsten Fall läßt sie sich dann das Selbstmordattentat als Verzweiflungstat der Unterdrückten und die Verteidigung Israels als eigentlichen Terrorismus vorgaukeln. Sie dementiert sich selbst, wenn sie keinen Begriff mehr hat von der „Bereitschaft zum Nichts“, die Karl Löwith als Bewußtseinszustand des Dritten Reichs erkannte; von der „Freiheit des Opfers“, zu der Heidegger das deutsche Volk bestimmte und die Hannah Arendt als fürchterlichste Form von „Selbstlosigkeit“ verstand; von der Drohung der Djihadisten „Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod“.
Der Jargon von Demokratie und Terror verdrängt also mit dem Verhältnis zwischen Recht und Souverän auch das Verhältnis zum Tod, auf das im Politischen alles ankommt. Dafür gibt es offenbar nur ein Surrogat: die Religion. Nur sie vermag die Leerstelle auszufüllen, die der Jargon läßt, und macht die bürgerliche Gesellschaft innerhalb ihrer eigenen Grenzen handlungsfähig: Der Krieg gegen den Terror muß allem Anschein nach den Feind als „das Böse“ im schlechthin religiösen Sinn beschwören, denn er kann ihn anders, ohne ihn zu verharmlosen, nicht fassen. (2) Und wirklich bedeutet ja dessen „Bereitschaft zum Nichts“ etwas rational Unfaßbares, in dem die Irrationalität des Ganzen sich niederschlägt. Aber die Religion macht die „Demokratie“, also die zum Souverän zusammengefaßte bürgerliche Gesellschaft, nur dann handlungsfähig, wenn sie auf keinen Status als Staatsreligion zurückblicken kann; wenn sie nicht mit der Abstammung vermischt wird, und einzig durch das abstrakte Recht hindurch das Bewußtsein der Bürger und Bürgerinnen bestimmt. Die Forderung Jeffersons, in allen auswärtigen Belangen sich als Nation zu formieren, um im Inneren der Gesellschaft die Unterschiede zu erhalten, können die heutigen Neokonservativen in den USA darum ganz einfach als Aufforderung verstehen, dem religiösen Glauben endlich wieder Bahn zu brechen.
„Being American“, schrieb einer der ihren, „has nothing to do with ethnicity, or blood ties of any kind, or lineage, or length of residence even. What we call ‚nativism‘ in the United States is what passes for authentic patriotism among many Germans and Frenchmen. None of this is surprising if one recalls that the United States is literally a nation of immigrants, and in the course of time has developed astonishing powers of assimilations.“ (Kristol 1999: 376) Diesen Kräften liegt eine einzige zugrunde: die Resistenzkraft des Rechts, das die Synthesis der Gesellschaft herstellt und die feudalen Bindungen von Abstammung und Herkunft, die „Blutsurenge“ (Marx), zertrennt. Doch diese Kraft reicht scheinbar nicht ganz, die notwendige Synthesis in den einzelnen Individuen zu verankern.
Bei Hannah Arendt genügte noch der emphatische Begriff der Freiheit, der allerdings über diese Synthesis immer auch hinausweisen konnte – im Konkreten nur angedeutet als Entwicklung des Rätesystems, das sie in der amerikanischen Revolution bereits angelegt, in der russischen wieder aufleben und sogleich niedergehen sieht. Will sie auch das Politische vom Ökonomischen strikt getrennt wissen, so versteht sie dieses Politische keineswegs als Verewigung des Staats. Daß es Arendt ernst ist mit dessen Absterben in Gestalt jener Räte, zeigt sich noch in ihrer Argumentation gegen die Zwangsausbürgerung: „Solange die Menschheit national und territorial in Form von Staaten organisiert“ sei, könnten Menschen, indem man sie zu Staatenlosen macht, „praktisch aus der Menschheit verbannt“ werden (Zit. n. Young-Bruehl 1991: 383). Dieses Engagement gibt nicht dem reformistischen Denken nach und gerät auch nicht in die Sackgasse des utopischen. Den existierenden Staat wirklich in die Pflicht zu nehmen, um für den einzelnen die Resistenzkraft des Rechts ungeschmälert zu fordern, setzt hier ebenso die Erfahrung voraus, was es für die Menschen heute bedeutet, staatenlos zu sein, wie darin umgekehrt die Hoffnung überdauert, daß die Menschheit nicht ewig in Form von Staaten organisiert sein werde.
Im übrigen jedoch nimmt Arendts Kritik an der „Revolutionsangst“ der US-Politik in den fünfziger Jahren vieles vom neokonservativen Einspruch gegen die Außenpolitik der neunziger Jahre vorweg: diese Angst führe nämlich überall dazu, „den status quo zu stabilisieren, was im Grunde kaum je etwas anderes heißen konnte, als die Macht und das Prestige Amerikas zugunsten überalteter und korrupter Regierungen, Gegenstand des Hasses und der Verachtung ihrer eigenen Bürger, in die Waagschale zu werfen.“ Die Macht der USA aber begreift sie zugleich als das entscheidende Potential, eine Wendung zum Besseren herbeizuführen, „die letzte Chance abendländischer Kultur“, und mit ihr identifiziert sie sich und spricht hier sogar in der ersten Person Plural (Arendt 1994: 278f.).
Die Neokonservativen, die diese Wendung zum Besseren herbeiführen wollen, negieren zugleich jene utopische Perspektive, die über Kapital und Staat hinausblicken läßt: sie stehen – etwas pointiert ausgedrückt – zu Arendts Theorie ungefähr wie die Bolschewiki zur Praxis der Räte. Brauchte Lenin den Marxismus als Legitimationsideologie, so benötigen sie den puren Glauben an Gott. Allerdings verstehen sie ihn – und hier zeigt sich das alte revolutionäre Erbe – immer unter der Voraussetzung, daß zugleich alle Vermittlungsformen der modernen Gesellschaft anerkannt werden. Allein auf diese Weise kann die Religion ihrer von der Aufklärung für sie vorgesehenen Aufgabe nachkommen: die Menschen nicht einer je eigenen Abstammung zu versichern, sondern sie zur universellen Moral hinzuführen; sie nicht voneinander ethnisch zu trennen, sondern füreinander „angenehm“ zu machen. So erscheint Religion als Antidot gegen die Selbstzerstörung des Liberalismus. Mit Hannah Arendt gesprochen: sie verhindert das politisch verhängnisvolle Mitleid mit dem Kollektiv als nationalen Wahn (Arendt 1994: 120), indem sie das allein wohltätige Mitleid mit dem einzelnen als private Angelegenheit der Bürger heilig spricht. Es klingt fast nach einer modernisierten Ringparabel, wenn sich der Neokonservative dem entgegensetzt, was er mit Leo Strauss als „destructive elements within modern liberalism“ bezeichnet: „Modern secularism has such affinities to moral nihilism that even those who wish simply to affirm or reaffirm moral values have little choice but to seek a grounding for such values in a religious tradition.“ (Kristol 1999: 381) Der solchermaßen als notwendig befundene Aufstieg der Religiösen in den USA habe, wie mit einigem Stolz vermerkt wird, „no parallel in any of the other Western democracies, where secularist habits of thought still rule supreme.“ (380) Nur in Israel, wäre hinzuzufügen, verhält es sich ähnlich, und doch ganz anders: hier ist die Religion von der Abwehr des Antisemitismus offenkundig niemals ganz zu trennen, und darum für einen Staat, der für diese Abwehr geschaffen wurde und in ihr seine Räson hat, eine Art mythische Ermahnung und ritualisierte Erinnerung an die Verfolgung, die im vollen Umfang wieder droht, sollte er seine Handlungsfähigkeit verlieren.
Die Liberalen hingegen, die sich auf Europa berufen, gefallen sich darin, die Renaissance der Religion in den USA und in Israel unter dem Schlagwort des Fundamentalismus mit der weltweiten des Islam gleichzusetzen. Sie geben damit allerdings nur zu erkennen, was sie selbst vom Liberalismus bereits preisgegeben haben: die Bedeutung des Rechts für die bürgerliche Gesellschaft. Denn in der Frage, welchen gesellschaftlichen Inhalt die Religion jeweils besitzt, ist ausschlaggebend, wie weit die Verallgemeinerung der Gleichheit durchdringen konnte; diese allein setzt das einzelne Individuum vor alle Familien- und Gemeinschaftsbande, und zwar aus keinem anderen Grund als dem, daß es – darin bestehen die sogenannten Menschenrechte – als einzelnes Individuum Warenhüter ist oder sein könnte. Wo solche Bevorrechtigung des abstrakten Individuums durch die religiös verbrämte „Blutsverwandtschaft“ relativiert zu werden vermag; wo also die Allgemeinheit der Gesetze durch die konkrete Praxis der Sharia unterwandert wird und das Kopftuch für Frauen den „Ehrenmord“ an ihnen vorbereiten hilft; wo die religiöse Gemeinschaft schließlich durch die Bejahung oder bloß Billigung des Selbstopfers im Djihad ihre eigene Vorstellung von Gleichheit demonstrieren kann – überall dort ist Freiheit der Religion vor allem Anstiftung zur Barbarei. Diese Ermutigung fürs repressive Kollektiv erweist sich unter den gegenwärtigen Bedingungen als genaues Gegenteil einer Religionsfreiheit, worin die Abstraktheit der Gesetze nicht angetastet wird und der Glaube dazu degradiert ist, für die fehlende menschliche Wärme zwischen den Warenvehikeln zu sorgen und zugleich den Feind der Demokratie deutlich zu markieren.
Der Jargon der Demokratie jedenfalls hat für diesen Feind keine Begriffe, und das ist es, was in den linksliberalen Kreisen Europas demonstriert wird. Hier fühlt man sich über den weltweiten Aufschwung der Religionen grundsätzlich erhaben – so erhaben, daß man in der eigenen Gesellschaft für „Ehrenmörder“ aus anderen Kulturen fallweise schon wieder Gnade vor Recht ergehen lassen kann – und hält also auf seinen Säkularismus sich viel zugute, während im Hintergrund die Antiglobalisierungsbewegung das Mitleid mit dem Kollektiv in allen regressiven Formen ungestört einüben kann und im mitleidlosen Gesicht des Neokonservatismus zunehmend jüdische Züge halluziniert. Vor diesem Hintergrund treten die „secularist habits“ in Kerneuropa nur umso deutlicher als Ausdruck eines umfassenden Appeasements hervor, das den aktuellen islamistischen und panarabischen Untaten entgegenkommt; und zugleich wird den ungleich größeren deutschen und europäischen Untaten der Vergangenheit im Namen desselben Appeasements nachträglich Sinn zugesprochen: das demokratische, zum Dialog mit dem Islam bereite Deutschland, bzw. das neue, von nationaler Souveränität emanzipierte Europa, das auf dem Völkerrecht beharrt, sind die praktischen Lehren, die aus dem Nationalsozialismus gezogen werden. Für die Vergangenheit wie für die Gegenwart ist man um Normalisierung bemüht, und das bedeutet ideologisch: den Wahn nicht abzuschaffen, sondern zu rationalisieren.
In der direkten Konfrontation mit den US-amerikanischen Neokonservativen verrät somit dieser kerneuropäische Postliberalismus mehr über die Grenzen der Säkularisierung unter kapitalistischen Bedingungen, als die alte liberale Schulweisheit sich träumen ließ und es den neuen Freunden der offenen Gesellschaft recht sein kann. Eine Aufklärung, die ihre konstitutiven Widersprüche nicht wahrhaben möchte, wird nicht nur dazu neigen, den gesellschaftlichen status quo ganz allgemein schönzureden, sie trägt immer auch die Tendenz in sich, das Entsetzen über ihre schlimmsten Gegner zu besänftigen; denn sie wehrt die Reflexionen ab, die sie durch den eigenen, äußersten Widerspruch hindurch entlarven könnten. Ihre Antwort auf die modernisierte Barbarei, selbst dann, wenn sie Vernichtung um ihrer selbst willen, Holocaust und Suicide Attack, beinhaltet, ist im Grunde wieder der beschwichtigende Verweis auf die Anthropologie, auf das Ewige – eine dogmatische, letztlich religiöse Denkform, die Versöhnung mit dem Bestehenden fordert: „der Mensch“ sei halt so, sei immer schon so gewesen und werde immer so bleiben, darum bedürfe es ja auch der Gesetze. Damit kann sich der genügsame, dennoch über alles plappernde Verstand zufrieden geben, und wem solche Anthropologie nicht geheuer sein sollte, weil er von der Dialektik der Aufklärung und den Ursprüngen und Elementen totaler Herrschaft weiß, wird womöglich als „Apokalyptiker“ nicht nur verspottet, sondern seinen größten Feinden zugeschlagen. Es ist nicht zufällig die Sprache, woran die ersten Anzeichen des Appeasements kenntlich werden: der Jargon, der die kritische Anstrengung des Begriffs gerne als „Geschwurbel“ abtut und dagegen zwanghaft den gemütlichen Ton des Allzumenschlichen anschlägt, wird kaum je realisieren können, welche Gefahr in jenem Vernichtungswahn liegt; er unterbindet die Wahrnehmung des Ungeheuren, weil er glauben machen will, daß, was immer auch geschehen mag, doch alles mit geheuren Mitteln zugehe. In der sprachlichen Formulierung, die über den Wahnsinn witzelt, zeichnet sich bereits die politische Kapitulation ab. Die wenigen aufgeweckten Journalisten in Deutschland, die etwas von der Gefahr politischer Theologie im Islam begriffen haben und darüber in der Welt oder in der Zeit des öfteren schreiben, schwenken im Fall Bosniens, des Kosovo oder Tschetscheniens regelmäßig auf den Kurs des Appeasements ein und schweigen über die dort vordringenden Aktivitäten islamistischer Rackets, als wollte man nicht wahrhaben, daß es sich tatsächlich um eine Bewegung handelt, die auf Totalität zielt. Diese Fehleinschätzung entspricht hier – wie übrigens auch bei französischen Liberalen – einer ganz richtigen Selbsteinschätzung: nämlich der Zugehörigkeit zu Deutschland bzw. Kerneuropa, während sie bei amerikanischen Neokonservativen, die meist auf demselben Auge blind sind, immer auch darauf beruht, daß sie Deutschland und Europa schlicht unterschätzen.
Allerdings gibt es einzelne liberale Intellektuelle, die durch ihre Erfahrungen als Verfolgte des Nationalsozialismus oder als deren Nachkommen solche verharmlosenden Ausdrucksweisen – nicht selten in humoristischer Zuspitzung – mit unheimlicher Bestimmtheit, nämlich vor dem Hintergrund eines, wie Jean Améry sagen würde: existenziellen Grauens, verwenden und sie dadurch ex negativo zum Medium ihrer Erfahrung machen, also dessen, was an ihr sich gerade nicht mitteilen läßt. Demgegenüber erweist sich sogar manches falsche Urteil, das sie mit gewöhnlichen Liberalen teilen, als unerheblich.
Wer nicht zu ihnen gehört, der kann, ohne den Atheismus zu opfern, auf eine einzige Art der Verharmlosung des vergangenen wie des fortgesetzt drohenden Schreckens entgehen – und hier nimmt die materialistische Kritik im Geist von Marx den messianischen Impuls auf, der in Christentum und Islam veruntreut wurde: intransigent zu verneinen, daß es bereits Versöhnung gebe.
Gerhard Scheit (Bahamas 48/2005)
Verwendete Literatur:
Arendt, Hannah: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. München 1986
Arendt, Hannah: Über die Revolution. München 1994
Berman, Paul: Terrorismus und Liberalismus. Hamburg 2004
Freud, Sigmund: Warum Krieg? Gesammelte Werke. Chronologisch geordnet. Hg. v. Anna Freud u. a. Bd. 16. Frankfurt am Main 1999
Horkheimer, Max: Die Rackets und der Geist. Gesammelte Schriften. Hg. v. Alfred Schmidt u. Gunzelin Schmid Noerr. Bd. 12. Frankfurt am Main 1985
Kagan, Robert: Macht und Ohnmacht. Amerika und Europa in der neuen Weltordnung. München 2004
Kristol, Irving: Neoconservatism. The Autobiography of an Idea. Chicago 1999
Neumann, Franz: Der Funktionswandel des Gesetzes im Recht der bürgerlichen Gesellschaft. In: Zeitschrift für Sozialforschung 6/1937
Neumann, Franz: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933–1944. Hg. v. Gert Schäfer. Frankfurt am Main 1998
Opitz, Reinhard (Hg.): Europastrategien des deutschen Kapitals 1900–1945, 2. Aufl., Bonn 1994
Young-Bruehl, Elisabeth: Hannah Arendt. Leben, Werk und Zeit. Frankfurt am Main 1991
Anmerkungen:
1) Wer es dennoch tut, wie Robert Kagan (2004), der sich unverblümt auf Hobbes bezieht, meint damit ausdrücklich die USA und stellt diesem Leviathan als notwendiges Komplement Europa gegenüber, als wäre es nicht das gespenstische Corpus des neuen Behemoth, sondern die handfeste Verkörperung der Kantschen Utopie. Als solche sei Europa aber auf die Macht des US-amerikanischen Leviathan angewiesen, um überhaupt positive Wirkung zu entfalten und nicht im Gegenteil die Feinde der Demokratie zu decken.
Die Vorstellung eines Völkerrechts ohne Souverän durchschaut Kagan zwar als Kalkül der schwächeren europäischen Macht, um gegen die stärkere amerikanische aufzukommen, aber zugleich beschwört er auf weltpolitischer Ebene eben jenen permanenten Balanceakt herbei, der den US-Bürgern aus dem eigenen Staatsleben so sehr vertraut ist. Die USA seien demnach berufen, die zum Appeasement tendierende Politik der Europäer in Schach zu halten, die Politik der Europäer wiederum könnte für sie bessere Kommunikationsverhältnisse schaffen und bei der Kooperation in allen internationalen Fragen helfen. Mit einem Wort: Europa soll einfach Teil der amerikanischen Demokratie werden, so wäre wieder eine vernünftige Weltpolitik möglich.
2) Das Dilemma zeigt sich vielleicht am deutlichsten bei Paul Berman (2004), gerade weil er, jenseits religiöser Vorstellungen vom „Bösen“, die Gefahr der Verharmlosung insbesondere bei der politischen Linken erkennt und den historischen wie philosophischen Zusammenhang des „totalitären Todeskults“ der Djihadisten herzustellen sucht. Dabei erscheint jedoch die nationalsozialistische Ideologie fast gleichwertig neben spanischem und italienischem Faschismus wie neben Bolschewismus und Anarchismus. Mit dieser totalitarismustheoretischen Vorstellung hängt zusammen, daß Berman die heutige Position Deutschlands und Kerneuropas verkennt, er fordert vielmehr am Ende seines Buchs die Deutschen zu einer „Rückrufaktion“ auf: Sie sollen ihre nationalistischen und totalitaristischen Ideen, mit denen sie einst die muslimische Welt überschwemmten, zurücknehmen wie fehlerhafte Produkte. Die Updates aber, die Deutsch-Europa inzwischen weltweit in Gestalt der neueren Völkerrechts-Ideologie anbietet, kann Berman gerade nicht in ihrem innersten Zusammenhang mit jenem „totalitären Todeskult“ sehen.
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