Im islamischen Kulturkreis gibt es offenkundig andere Vorstellungen als im westlichen Kulturkreis über die Frage, wer wem wann Schmerzensgeld zu zahlen hat. Das erleben wir in diesen Wochen in vielen europäischen Staaten. Da klagt ein aus Somalia stammender Mörder in einem skandinavischen Land gerade Schmerzensgeld von der Regierung ein, weil er angeblich psychisch gestört ist und die Regierung ihn habe frei herumlaufen lassen. Nur so habe es zu dem Mord kommen können. Der Somale hatte in der Strassenbahn grundlos mehrere Menschen erstochen. Und dafür soll die Regierung ihm jetzt einen finanziellen Ausgleich zahlen (wir berichteten). In anderen Fällen halten muslimische Mitbürger männliche Ärzte mit Prügel von ihren Frauen im Behandlungszimmer fern - und fordern anschließend staatliche Schmerzensgeldzahlungen. In diese Kategorie passt nun auch ein Vorfall aus Frankreich: Als der kleine Mohammed Ijjou am 8. November 1998 in einem Krankenhaus in Lyon geboren wurde, da gab es bei der Geburt Komplikationen. Die Ärztin rief einen (männlichen) Fachmann herbei. Aber Vater Radouane Ijjou hinderte den Mann mit Gewalt am Betreten des Behandlungsraumes und nannte dafür religiöse Gründe. Kein anderer Mann durfte seine Frau sehen. So wurde sein Sohn wegen der fehlenden medizinischen Hilfe mit schweren Behinderungen geboren. Der Vater hatte auch schon vor der Geburt alle medizinischen Tests abgelehnt. Nach der Geburt verklagte er dann das Krankenhaus auf 100.000 Euro Schmerzensgeld, weil man seinem Sohn die notwendige medizinische Hilfe verweigert habe. Der französische Richter fand das nun reichlich unverschämt, wies die Klage zurück udn verurteilte den muslimischen Mitbürger zu 1000 Euro Strafe. Der Richter ließ den Moslem wissen, dieser sei ganz allein schuld an den schweren Behinderungen seines Sohnes... (Quelle: Expatica 11. Juni 2008).
akte-islam.de
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