In den Fällen Distomo und Varvarin wurde (und wird) aufgrund der Entscheidungen deutscher Gerichte den Opfern unbestreitbarer deutscher Verletzungen des ius in bello jegliche Entschädigung verweigert, und zwar unter Berufung auf ein Verständnis von Staatssouveränität, das auf den ersten Blick in einem unüberbrückbaren Gegensatz steht zu dem “Menschenrecht-bricht-Völkerrecht”-Gegröle derer, die die willkürliche Massakrierung der Bürger “unbotmäßig” handelnder Staaten, wie 1999 in Varvarin, als “humanitäre Friedensoperationen” verherrlichen. (vgl: http://www.nato-tribunal.de/varvarin/forum-recht-rehmke-1-2005.pdf) Allerdings trat auch Hitler mit der Parole: “Menschenrecht bricht Staatsrecht”, hervor, um - gleich den (nicht nur) rot-grünen Freunden völkischer oder islamistischer Gewaltsezessionisten - den “permanenten Ausnahmezustand” unter der “Souveränität” des völkischen Kollektivs - anstelle des bürgerlichen Rechtsstaates - zu “legitimieren”.
Mehr...
Daniel Leon Schikora
No comments:
Post a Comment