Ein 30 Jahre alter Realschullehrer wurde nicht verbeamtet, weil er islamistischen Organisationen nahe steht. Dagegen klagte er. Diese Klage wies das Verwaltungsgericht München nun ab. „Die mündliche Verhandlung hat gezeigt, dass der Kläger der Ideologie der Muslimbruderschaft und der Islamischen Gemeinde in Deutschland (IGD) nahesteht“, teilte das Gericht mit. Eine „nach außen erkennbare Distanzierung“ von deren Ideologie, die sich „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ richte, lasse der Mann nicht erkennen. Außerdem habe der Kläger radikale Texte auf seinem Computer gespeichert und auch selbst „radikal gefärbte Texte“ verfasst. Gegen das Urteil (Aktenzeichen: M 5 K 10.2856) ist Berufung möglich.
Er studierte Mathe und Wirtschaft auf Lehramt und unterrichtete von Juli 2007 bis August 2009 bereits als Referendar an einer Schule in Bayern, berichtet der „Münchner Merkur“. Danach bewarb er sich in München um die Verbeamtung auf Probe.
Standardmäßig musste er dabei einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen. Daraus ergaben sich allerdings Zweifel, weswegen die Stadt München beim Bayerischen Verfassungsschutz angefragt hat, ob etwas gegen den Bewerber vorliegt. „Er ist uns sei langen Jahren bekannt durch herausgehobenes Engagement für islamistische Organisationen im Geflecht der Muslimbruderschaft“, sagte Michael Feiler, Pressesprecher des Bayerischen Verfassungsschutzes. Besonders stark habe er sich demnach in der Jugendarbeit eingebracht. Deswegen sei er „charakterlich“ für die Arbeit in der Schule nicht geeignet, urteilte danach die Münchner Schulbehörde.
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