Weil sie beim Autofahren einen Gesichtsschleier getragen hat, wurde einer französischen Muslimin eine Geldstrafe von 22 Euro auferlegt. Seine Mandantin sei Anfang April in Nantes von der Polizei auf eine Regel verwiesen worden, wonach ein Autofahrer ausreichende Sicht und Bewegungsfreiheit haben muss, erklärte der Anwalt Jean-Michel Pollono am Freitag im Radiosender France-Info. Er kündigte Einspruch gegen die Geldstrafe an, da ein Gesichtsschleier keine grössere Sichtbehinderung darstelle als der Helm eines Motorradfahrers.
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