Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ehefrauen und Mätressen von terrorverdächtigen Muslimen, die etwa auf den UN-Terror-Listen stehen, Ansprüche auf volle Sozialleistungen innerhalb der Europäischen Union haben und von Wohngeld über Kindergeld und Sozialhilfe - trotz der von den UN vorgeschriebenen Finanzbeschränkungen (Einfrieren von Terrorgeldern) - vollen Zugang zu den Segnungen der europäischen Sozialstaaten haben (Quelle: Times 29. April 2010). Auch Gattinnen und Mätressen von Al Qaida- und Talibanführern, die auf den UN-Terror-Listen stehen, haben demnach mitsamt ihrer Familien volle Ansprüche auf alle Sozialleistungen in der EU, obwohl die Gelder dieser Familien nach dem Willen der UN eingefroren und beschlagnahmt werden sollen.
akte-islam.de
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