Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ehefrauen und Mätressen von terrorverdächtigen Muslimen, die etwa auf den UN-Terror-Listen stehen, Ansprüche auf volle Sozialleistungen innerhalb der Europäischen Union haben und von Wohngeld über Kindergeld und Sozialhilfe - trotz der von den UN vorgeschriebenen Finanzbeschränkungen (Einfrieren von Terrorgeldern) - vollen Zugang zu den Segnungen der europäischen Sozialstaaten haben (Quelle: Times 29. April 2010). Auch Gattinnen und Mätressen von Al Qaida- und Talibanführern, die auf den UN-Terror-Listen stehen, haben demnach mitsamt ihrer Familien volle Ansprüche auf alle Sozialleistungen in der EU, obwohl die Gelder dieser Familien nach dem Willen der UN eingefroren und beschlagnahmt werden sollen.akte-islam.de
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