Friday, November 20, 2015

CSU-Parteitag: „Selbstverständlich hat das Asylrecht eine Obergrenze“

Auf dem CSU-Parteitag spricht der Staatsrechtler Rupert Scholz Klartext: Das Asylrecht kenne „selbstverständlich“ eine Obergrenze, wie auch jedes andere Grundrecht. Und: Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine Obergrenze zu ziehen, wenn Identität und Integrität des deutschen Volkes gefährdet sind. Und das sei bei der Immigration hunderttausender moslemischer Orientalen der Fall.„Was wir brauchen, ist endlich wieder die Anwendung geltenden Rechts“, betonte der Berliner Staats- und Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz im Forum „Migration“ des CSU-Parteitags. Der frühere Bundesverteidigungsminister kritisierte, auch Deutschand habe geltendes Recht gebrochen. „Wir haben Dublin nicht eingehalten. Wir haben den Artikel 16a des Grundgesetzes nicht praktiziert.“ Denn dort stehe sehr klar, dass politisch Verfolgte Asyl genießen. Aber wer aus einem sicheren Drittstaat komme, habe eben kein Asylrecht. „Das wäre mal ein entscheidender Schritt, das geltende Recht wieder anzuwenden“, so Scholz.Die Bundeskanzlerin habe davon gesprochen, dass das Asylrecht keine Obergrenze kenne. „Dieser Satz stimmt nicht“, betonte der Staatsrechtler. „Selbstverständlich kennt das Asylrecht eine Obergrenze. Es gibt überhaupt kein Recht, das grenzenlos ist. Jedes Recht findet seine Grenze an kollidierenden Rechten“, so Scholz. Schon der Umstand, dass es seit Sommer hieß, alle Syrer bekämen Asyl, sei nicht vereinbar gewesen mit dem Grundgesetz. „Das Asylrecht ist kein Kollektivrecht. Es ist kein Einwanderungsgrundrecht. Sondern es ist ein Individualrecht für Menschen, die politisch verfolgt sind“, betonte Scholz. Auch jedes Verfassungsrecht habe Grenzen.Theoretisch könne der Gesetzgeber das Asylrecht sogar abschaffen. Das wolle niemand, betonte Scholz. Aber das Bundesverfasungsgericht habe klargestellt, dass der Artikel 16a nicht unter die sogenannte Ewigkeitsgarantie im Grundgesetz falle. „Das Asylrecht ist kein Über-Grundrecht, kein Ober-Grundrecht.“ Es sei eines von mehreren Grundrechten, das sich in den Kontext der Verfassungsordnung stellen müsse. „Wo die innere Sicherheit gefährdet ist, wo die Überforderung der sozialen oder finanziellen Ressourcen droht, da tritt das Asylrecht zurück“, betonte Scholz. Wann diese Überforderung der Fall sei, könne man sich ja ausrechnen, falls die Entwicklung des Zustroms so weitergehe.Rupert Scholz sagte, der Gesetzgeber habe die Augabe, das Asylrecht abzugrenzen von anderen kollidierenden Rechten. „Dabei hat der Gesetzgeber laut Bundesverfassungsgericht einen Gestaltungsspielraum, er kann Obergrenzen einziehen. Der Gesetzgeber ist sogar verpflichtet, tätig zu werden, wenn es um Identität und Integrität der deutschen Nation geht“, so der Staatsrechtler. Und diese Gefahr bestehe, denn eine millionenfache Islamisierung vertrage keine Gesellschaft. Scholz sagte, man sehe, wie schwer es sei, Millionen Moslems in Frankreich zu integrieren. Diese indes stammten aus dem Maghreb, seien kulturell sogar französisch geprägt, seien in Frankreich zur Schule gegangen, und dennoch sei die Integration von Millionen Moslems in Frankreich gescheitert. Deutschland aber habe es jetzt mit hunderttausenden Moslems aus dem vorderen Orient zu tun. „Hier geht es um Identität und Integrität der deutschen Nation“, betonte Scholz.
 bayernkurier.de

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