Tuesday, November 10, 2015

Morgengebet eines Moslems: Frau totgefahren – vier Jahre Haft

Weil der 43-Jährige mit weit über 100 Stundenkilometern die kurvenreiche L 3351 in Richtung Burg-Gräfenrode befuhr, kam er in einer Rechtskurve von seiner Fahrbahn ab und stieß mit dem entgegenkommenden Opel zusammen. Der Unfallfahrer will sich an all das nicht mehr erinnern können. Tatsache ist, dass die 59-Jährige den Unfall, wenn überhaupt, dann nach Aussagen der medizinischen Gutachter nur um Sekunden überlebt haben kann und sie selbst bei rechtzeitig herbeigeholter Hilfe keine Überlebenschance gehabt hätte. Das ist deshalb für das Gerichtsverfahren so wichtig, weil die Staatsanwaltschaft den Mann zunächst wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt hatte. In der Anklageschrift wurde als Tatmotiv noch die Verdeckung einer Straftat durch den Angeklagten in Erwägung gezogen. Schließlich sei er der Einzige gewesen, der möglichweise direkt nach dem Unfall am gegnerischen Fahrzeug war und bei der tödlich Verunglückten den Haltegurt gelöst habe. Von diesem Vorwurf nahm die Staatsanwaltschaft dann im Verlauf des Verfahrens dann aber Abstand, weil zum einen nicht bewiesen werden konnte, dass er tatsächlich am gegnerischen Fahrzeug gewesen war, und weil zum anderen bei der Fahrerin des Cabrios wegen der Schwere ihrer Verletzungen es zu keinem Zeitpunkt eine Rettungschance gegeben habe.

Nicht Abnehmen hingegen wollte das Gericht dem Angeklagten seine Aussage in puncto Gedächtnislücken. Nicht einmal an den Unfall wollte der sich nämlich erinnern können. Als die Polizei in derselben Nacht nur etwa 30 Minuten nach dem Unfall bei ihm zu Hause in Ilbenstadt war, um ihn zu dem Unfall zu befragen, ließ er die Beamten minutenlang vor der Tür stehen und öffnete schließlich in völlig durchnässten Kleidungsstücken. »Sie wollten so schnell noch das Blut an ihren Klamotten abwaschen«, hielt ihm Richter Klaus-Dieter Drescher vor. Auch das Umwickeln seines Kopfes mit einem Handtuch sei nicht dem Morgengebet eines frommen Moslems geschuldet, sondern habe die Schürfwunden infolge des Unfalls verdecken sollen. »Der Angeklagte wusste also sehr genau, was passiert war und dass der Unfall auf sein Konto ging«, sagte Drescher.
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