Der Fastenmonat Ramadan führt in weiten Teilen der islamischen Welt zu einem geruhsameren Tagesablauf. Weil viele Muslime sich an die Regeln halten und tagsüber nicht Essen oder Trinken, hält sich die Betriebsamkeit auch in den Büros in Grenzen. Britische Rechtsanwaltskanzleien haben nun einen Leitfaden veröffentlicht, in dem sie westlichen Unternehmen raten, im Fastenmonat Ramadan auf die verminderte Aktivität ihrer muslimischen Angestellten einzugehen und deren religiöse Bedürfnisse zu achten. Dazu wird etwa empfohlen, im Ramadan keine Feste oder Veranstaltungen abzuhalten, weil Muslime daran nicht teilnehmen könnten; Muslimen unbezahlten Urlaub zu gewähren; Muslimen Zeit für die Teilnahme an den Gebeten zu gewähren und nicht-muslimische Angestellte über die religiösen Befindlichkeiten von Muslimen aufzuklären (Quelle: The Legal Week September 2007).
akte-islam.de
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