Sunday, September 02, 2007

Juristisches Neuland: Türkische Moscheebauten in Deutschland

In Köln streiten sich die Menschen über die Frage, ob dort eine große türkische Moschee errichtet werden soll. Der türkische Bauträger Ditib bewegt sich allerdings auf juristischem Neuland. Und das scheint vielen Menschen in der Diskussion nicht klar zu sein. Mit der Ditib beruft sich in Köln eine Vereinigung auf die Religionsfreiheit, deren Tätigkeit von der seit 1961 bestehenden türkisch-staatlichen Religionsbehörde „Präsidium für Religiöse Angelegenheiten“ - Diyanet - überwacht wird und das Kultpersonal als staatliche türkische Beamte (in der Türkei seit 1970) von eben dieser Behörde entsandt, beaufsichtigt und wieder abgezogen wird. Und der Vorstand der Ditibwird in Köln jeweils von türkischem Botschaftspersonal angeführt. Diese enge Verbundenheit mit dem türkischen Staat und der türkischen Religionsbehörde kommt nicht zuletzt auch in dem Namen Ditib (Abkürzung der türkischen Bezeichnung für Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion – Diyanet -) , der Hissung der türkischen Staatsflagge auf dem Moscheegelände und dem Gebrauch der türkischen Sprache durch den Imam zum Ausdruck. Ganz absurd erschiene umgekehrt der Gedanke, ein deutscher Innenminister könne eine staatliche Religionsbehörde gründen, die den Inhalt der in Deutschland verkündeten Religionen überwachen und leiten und deren Kultpersonal bestellen und abberufen würde. Professor Dr. Paul Stelkens, ehemaliger Vorsitzender am Oberverwaltungsgericht NRW, schreibt dazu: "Wie der deutsche Staat (und die säkularisierte Gesellschaft in Deutschland) mit der Frage der ausländisch-staatlichen Einflussnahme auf die Religionsausübung der in Deutschland lebenden Ausländer und betroffenen Deutschen umgeht, ob er sie toleriert oder einen Verzicht dieses Einflusses im Interesse des Religionsfriedens in diesem Staat fordern muss, ist also nicht nur eine Frage der Integration und der dafür zuständigen Minister und Ausländerbeauftragten, sondern ein staats- und verfassungsrechtliches Problem. Die Behörden einer Großstadt sind damit überfordert, müssen aber mit den Konsequenzen umgehen. Antworten darauf können nur die Innenminister des Bundes und der Länder als Verfassungsminister geben. Sie aber schweigen bislang." (Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 1. September 2007).
akte-islam.de

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