In der Schweiz will man es offenkundig nicht länger hinnehmen, dass Migranten, die sich partout nicht integrieren wollen, im Land verbleiben. Nun hat das Ausländeramt der Stadt St. Gallen einen türkischen Mitbürger ausgewiesen, der seit 26 Jahren in der Schweiz lebt und nicht die Landessprache versteht. Zudem hatte seine Tochter Angst vor einem "Ehrenmord". Die Tochter gab bei der Polizei an, in der Türkei gegen ihren Willen verheiratet worden zu sein. Nach der Rückkehr in die Schweiz verlangte die Familie von ihr, alles Nötige für die Einreise des Ehemanns zu veranlassen. Dieser traf im April 2006 ein und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung. Doch die Frau weigerte sich, die erzwungene Ehe mit dem «Auserwählten» zu leben. Das Verhalten des türkischen Vaters seiner Frau und seinen Kindern gegenüber sei mit den in der Schweiz geltenden Grundwerten nicht vereinbar, befand nun das Verwaltungsgericht. Der Türke habe das Recht auf Gleichstellung von Mann und Frau verletzt, ebenso den Anspruch auf freie Meinungsäusserung und das Recht auf Selbstbestimmung. Und deshalb darf er nun zehn Jahre lang nicht mehr die Schweiz betreten. (Quelle: Basler Zeitung September 2007).
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