Autobahn St. Gallen–Zürich, Dienstagnachmittag: Bei Winterthur ZH stauen sich die Autos. Auch BLICK-Leser Bernhard Künzi steht im Stau. Und hat plötzlich BMW-Lenkerin Failja R.* (46) neben sich: Bis auf einen Sichtschlitz ist ihr ganzer Körper verschleiert.«So verhüllt habe ich ja noch niemand fahren sehen!», sagt Künzi – und macht eine Foto. Er fragt sich: «Ist das legal?»BLICK fragte bei der Polizei nach: «Es gibt keine generelle Regelung für Burkas und andere Schleier», sagt Werner Schaub, Sprecher der Kantonspolizei Zürich.«Das Gesetz schreibt aber vor, dass das Sichtfeld und die Bewegungsfreiheit eines Autolenkers nicht eingeschränkt sein darf. Auch mit einem Schleier muss man zum Beispiel den Kopf für einen Kontrollblick drehen können.» Die Burka-Blindschleiche selbst sieht das gelassen: Unsicher sei der Schleier am Steuer nicht – im Gegenteil. «Er schützt mich vor den Blicken der Männer. Und er schützt auch die Männer. Gerade auf der Autobahn: So sind sie nicht abgelenkt und können sich besser auf den Strassenverkehr konzentrieren», sagt die Muslimin.«Alle Frauen sollten einen Schleier tragen. Ganz unabhängig vom Glauben.»
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blick.ch
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