Nach § 14 AufenthG ist die Einreise
eines Ausländers in das Bundesgebiet unerlaubt, wenn er einen
erforderlichen Pass, Passersatz oder Aufenthaltstitel nicht besitzt.
Verstöße gegen diese Vorschrift sind strafbar (Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder Geldstrafe). Natürlich ist jeder Polizist
dienstverpflichtet, auch solche Straftaten zu verfolgen.
Mit
Carstensens Vollzugsinformation (Dienstanweisung) wird die gesamte
Hamburger Polizei angewiesen, diese Straftaten untätig geschehen zu
lassen. Sie bringt auch jeden Polizeibeamten in eine äußerst prekäre
Lage. Befolgt der Beamte die offenkundig rechtswidrige Anweisung, läuft
er Gefahr, sich selber strafbar zu machen, tut er es nicht, gerät er
dienstlich unter Druck.
Am 10.
September 2015 um 19:08 Uhr erhielt ich dann eine Mail von der „Behörde
für Inneres und Sport – Senatorenbüro“. Verfasser war Herr Carstensen.
In diesem Schreiben reagiert er auf meine Anfrage zu seiner Mail und
behauptet:
„Es handelt sich bei den Inhalten weder um eine Anweisung noch Vollzugsinformation für die Hamburger Polizei!! Der Inhalt zielt vielmehr auf eine genaue Prüfung durch die Polizei zur dargelegten Thematik ab. Dieser Kontext liegt Ihnen offensichtlich nicht vor. Die Inhalte meiner Mail wurden absprachegemäß für eine formal-juristische Prüfung durch das Justiziariat der Polizei („P/J“) und die Staatsanwaltschaft Hamburg zum Gegenstand gemacht, um hier Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Prüfung dazu ist seit dem 08.09. bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig; eine Stellungnahme steht mithin noch aus.“ Hervorhebungen durch den Autor
Zu diesem Zeitpunkt lag mir lediglich das Bildschirmfoto
der Mail von Carstensen vor. Auf eine weitere Nachfrage erhielt ich von
ihm lediglich die Information, „dass ich aufgrund anhängiger Verfahren
keine weitere Stellungnahme abgeben werde.“ Es ist anzunehmen, daß es
aufgrund meines ersten Textes Anzeigen wegen Strafvereitelung gibt, die
in der Behörde offenbar ernst genommen werden.
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