Wednesday, November 04, 2015

Schweizer Banken wollen keine Flüchtlinge

Ohne Ausweis geht gar nichts, das gilt auch im Bankenwesen. Doch selbst mit Pass oder einem anderen amtlichen Ausweis drücken sich viele Schweizer Banken vor einer Geschäftsbeziehung mit Ausländern, auch wenn deren Wohnsitz in der Schweiz ist. Einschränkungen gibt es vor allem für Flüchtlinge und Asylsuchende, zeigt der Vergleichsdienst moneyland.ch in einer Studie auf.
Nur die Bank Coop, die Basler Kantonalbank, die Aargauische Kantonalbank, die Credit Suisse und die Postfinance machen ihre Dienste auch Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung F (vorläufig Aufgenommene), N (Asylsuchende) und S (Schutzbedürftige) zugänglich. Postfinance bleibt gar keine andere Wahl: Der Grundversorgungsauftrag zwingt das Institut dazu, allen Privatpersonen mit gültigen Ausweispapieren die Kontoführung zu ermöglichen.
Zahlreiche andere Institute schliessen Flüchtlinge und Asylsuchende dagegen aus. Die Berner und St. Galler Kantonalbank akzeptieren nur die Bewilligungen B (Aufenthalt) und C (Niederlassung) uneingeschränkt. Auch bei Raiffeisen sind die Ausweise F, N und S laut Erhebung prinzipiell nicht hinreichend. Bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank ist für Personen mit Ausweis F zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde nötig.
Bei der Migros Bank, UBS und Zürcher Kantonalbank wird eine Kontoeröffnung individuell geprüft und ist je nach Kundenprofil nur eingeschränkt möglich. Bei Valiant und der Graubündner Kantonalbank ist die Kontoeröffnung für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende möglich, nur der Ausweis S genügt nicht als Identifikationspapier. Valiant verlangt zudem in «seltenen Fällen» eine Wohnsitzbescheinigung.
 handelszeitung.ch

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