Ohne Ausweis geht gar nichts, das gilt auch im Bankenwesen.
Doch selbst mit Pass oder einem anderen amtlichen Ausweis drücken sich
viele Schweizer Banken vor einer Geschäftsbeziehung mit Ausländern, auch
wenn deren Wohnsitz in der Schweiz ist. Einschränkungen gibt es vor
allem für Flüchtlinge und Asylsuchende, zeigt der Vergleichsdienst
moneyland.ch in einer Studie auf.
Nur die Bank Coop, die Basler Kantonalbank, die Aargauische
Kantonalbank, die Credit Suisse und die Postfinance machen ihre Dienste
auch Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung F (vorläufig Aufgenommene), N
(Asylsuchende) und S (Schutzbedürftige) zugänglich. Postfinance bleibt
gar keine andere Wahl: Der Grundversorgungsauftrag zwingt das Institut
dazu, allen Privatpersonen mit gültigen Ausweispapieren die Kontoführung
zu ermöglichen.
Zahlreiche andere Institute schliessen Flüchtlinge und Asylsuchende
dagegen aus. Die Berner und St. Galler Kantonalbank akzeptieren nur die
Bewilligungen B (Aufenthalt) und C (Niederlassung) uneingeschränkt. Auch
bei Raiffeisen sind die Ausweise F, N und S laut Erhebung prinzipiell
nicht hinreichend. Bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank ist für
Personen mit Ausweis F zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
nötig.
Bei der Migros Bank, UBS und Zürcher Kantonalbank wird eine
Kontoeröffnung individuell geprüft und ist je nach Kundenprofil nur
eingeschränkt möglich. Bei Valiant und der Graubündner Kantonalbank ist
die Kontoeröffnung für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende möglich,
nur der Ausweis S genügt nicht als Identifikationspapier. Valiant
verlangt zudem in «seltenen Fällen» eine Wohnsitzbescheinigung.
handelszeitung.ch
No comments:
Post a Comment