Wednesday, June 20, 2007

Deutsche Rentenversicherung akzeptiert islamische Verschleierung im Dienst

In Deutschland werden in Kliniken und öffentlichen Einrichtungen die christlichen Kreuze abgenommen, weil das angeblich möglicherweise einige Muslime beleidigen könnte. Zugleich gestattet man es jedoch Muslimen, in solchen öffentlichen Einrichtungen ihre religiösen Symbole zur Schau zu stellen. Unser Leser Dieter H. hat ein solches Erlebnis in einer Reha-Klinik gehabt und an den Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung, Herrn Dr. Herbert Rische, geschrieben. Eine Antwort bekam er bis heute nicht. Unser Leser war in Lehmrade (PLZ 23883) zur Behandlung und schrieb an die Deutsche Rentenversicherung: "In der Klinik stellte ich fest, dass dort deutsche Bürger mit Migrationshintergrund beschäftigt werden - was durchaus im Rahmen der Integration dieser Bürger zu begrüßen ist. Erstaunt war ich jedoch darüber, dass diese Bürger im Klinikbereich ihre Religionszugehörigkeit demonstrieren! In der Tat war ich sehr verwundert, dass ich von einer Mitarbeiterin behandelt wurde, deren gesamter Körper so verhüllt war, dass nur die halbe Stirn, Augen, Nase, Mund, Kinn und Hände zu sehen waren. Wenn dieser Sachverhalt zur Firmenphilosophie gehört, muss der Patient in Zukunft damit rechnen, dass Tschador, Hijab, Burka zur normalen Bekleidung des Personals der Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung bzw. ihrer Vertragspartner gehören können. Damit der Patient sich darauf einstellen kann, dass es in Ihren Reha-Kliniken möglich ist, gegebenenfalls von vermummten Schwestern bzw. Ärztinnen behandelt zu werden, sollte dies auf Ihren Bescheiden zum Ausdruck gebracht werden. Ich bin verwundert, dass es in unserem Kulturkreis möglich ist in einem Dienstverhältnis Kleidung zu tragen, die deutlich auf einen religiösen Hintergrund schließen lässt. Ich bin der Auffassung, dass die moslemische Kleiderordnung in solchen Einrichtungen unpassend ist. Sie trägt nicht zur Vertrauensbildung bei und sollte auf den privaten Bereich beschränkt bleiben." (Quelle: Das Schreiben an die Rentenversicherung liegt der akte islam-Redaktion vor)
akte islam

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