Im Terrorprozess vor dem Oberlandesgericht München hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den zweiten Angeklagten beantragt. Die Behörde hält den 35-jährigen gebürtigen Iraker für schuldig, Mitglied in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und sechs Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz begangen zu haben.
Ansar Al Islam werden Kontakte zu Al Qaida nachgesagt, und unter dem heutigen Namen Jaish Ansar al Sunna soll die Gruppierung für zahlreiche blutige Anschläge im Irak verantwortlich sein. Insgesamt hat Farhad A. nach Ansicht der Bundesanwaltschaft für die Gruppierung dabei etwa 15 000 Euro in den Irak weitergeleitet. Das Geld soll unter anderem dazu gedient haben, Terroranschläge der Vereinigung im Irak zu finanzieren. Die finanzielle Unterstützung der Gruppierung stellt einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz dar, da die Vereinten Nationen wirtschaftliche Sanktionen gegen die terroristische Vereinigung verhängt haben.
Der Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof, Peter Ernst, sagte in seinen Schlussausführungen, der Angeklagte habe zwar kein Geständnis abgelegt und kein Zeuge habe ihn beschuldigt, Geld für die Ansar Al Islam gesammelt zu haben. Dennoch halte die Bundesanwaltschaft ihn "in vollem Unfang für schuldig". Aufgrund von überwachten E-Mails, Telefongesprächen und SMS sei der Angeklagte überführt. Ernst räumte ein, dass Farhad A. nicht an der Vorbereitung oder Durchführung von Terroranschlägen beteiligt gewesen sei.
Der Oberstaatsanwalt betonte, die Bedeutung der Geldsammlungen für Terrororganisationen dürfe nicht unterschätzt werden. Ohne ständigen Nachschub könnten terroristische Vereinigungen nicht existieren: "Diese Unterstützung ermöglicht es den Terroristen erst, ihre Untaten vor Ort durchzuführen." Deshalb seien die Taten des 35-Jährigen nicht zu bagatellisieren. Ernst fügte hinzu, dass die Bezeichnung "terroristische Gruppierung" für die Ansar Al Islam verharmlosend sei. Es handle sich vielmehr um eine "Mörderbande, eine Bande, die hilf- und wehrlose Menschen in barbarischer Weise abschlachtet".
Farhad A. habe durch seine Beteiligung dafür gesorgt, dass solche Taten geschehen konnten. Zwar sei der Angeklagte nicht vorbestraft, aber er habe im Prozess kein strafmilderndes Geständnis abgelegt, und die Summe, mit der er die Ansar Al Islam unterstützt habe, sei nicht gering. Daher sei eine sechsjährige Haftstrafe angemessen. Das Plädoyer der Verteidigung ist für den 28. Juni angesetzt.
Der Prozess gegen insgesamt zwei Angeklagte hatte vor rund einem Jahr begonnen. Anfang Juni hatte das Oberlandesgericht beschlossen, die Verhandlungen getrennt weiter zu führen. Im ersten Prozess hatte die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil wird für Montag erwartet.
(ddp)
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