(Institut für Islamfragen) Rechtsgutachten-Nr.: 48.
Während des Toilettengangs darf man Allah nicht laut erwähnen. Wenn man jedoch badet, darf man Allah im Verborgenen nennen.
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Während des Toilettengangs darf man Allah nicht laut erwähnen. Wenn man jedoch badet, darf man Allah im Verborgenen nennen.
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