Die Strafklage einer Somalierin gegen die Freiburger Sozialdirektorin wegen Rassendiskriminierung und Amtsmissbrauch ist definitiv vom Tisch. Das Freiburger Kantonsgericht hat das Urteil des Untersuchungsrichters bestätigt.
Weil sie sich weigerte, bei der Arbeit in einem Zentrum für Berufsintegration ihren Schleier abzulegen, wurde der Somalierin die Sozialhilfe während drei Monaten um 15 Prozent gekürzt. Zuletzt wandte sie sich ans Kantonsgericht, um ihren Fall überprüfen zu lassen.
Die 52-jährige Frau lebt seit 1993 in der Schweiz und bezieht seit 1998 Sozialhilfe. Sie warf der Sozialvorsteherin vor, sie dazu zwingen zu wollen, den traditionellen Schleier für die Arbeit in einem Integrationsprojekt abzulegen. Bereits der Untersuchungsrichter stellte jedoch fest, dass die Kleidervorschriften für die Arbeit im Zentrum für die Somalierin nicht diskriminierend seien. Das Kantonsgericht lehnte dann einen Rekurs der Frau ab.
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