Mit einem umfangreichen Leitfaden zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Stadt Haus- und Wohnungsinhabern enge Vorgaben für die Vermietung von Wohnraum gesetzt. Detailliert listet die Verwaltung auf, dass Flüchtlinge zum Beispiel nicht das Treppenhaus putzen oder Schnee schippen dürfen: „Treppenhausreinigung und Winterdienst sind Sache des Vermieters“, heißt es klipp und klar.
Bei den Hagener Immobilienbesitzern haben die Vorgaben für Erstaunen und Verärgerung gesorgt. „Ich kann nicht verstehen, wieso wir in Deutschland unsere Flure putzen müssen, aber die Flüchtlinge dürfen das nicht“, schüttelt Brigitte Külpmann den Kopf. Nachdem sie gelesen hatte, dass jetzt sogar die Turnhalle in der Berghofstraße für Flüchtlinge beschlagnahmt worden sei, weil es an Unterbringungsmöglichkeiten fehle, hatte sie der Stadt eine möblierte Wohnung in Eppenhausen angeboten: „Doch der Sachbearbeiter hat mich abgespeist mit der Bemerkung, möblierte Wohnungen brauche man nicht.“
derwesten.de
1 comment:
Hat niemand der guten Frau gesagt, wie ihre möblierte Wohnung anshließend aussehen würde?
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