Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen in Berlin hat weiter Bestand. Das geht aus einem Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes hevor, das am Donnerstag über die Klage einer abgelehnten muslimischen Lehramts-Bewerberin zu entscheiden hatte. Die junge Muslima hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil sie sich diskriminiert fühlt. Dabei hatte sie geltend gemacht, dass sie wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden war.
Das Gericht folgte ihren Argumenten jedoch nicht und verwies auf das Berliner Neutralitätsgesetz. Das Gesetz behandele alle Religionen gleich, sagte Richter Andreas Dittert. Danach dürften Lehrer, Polizisten und Justizbedienstete keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
Laut Urteil hätte die Lehrerin zudem das Angebot annehmen können, an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vertreter der Senatsverwaltung für Bildung der Frau einen Arbeitsvertrag für eine berufsbildende Schule angeboten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt. Die Anwältin der Klägerin lehnte jedoch ab.
rbb-online.de
No comments:
Post a Comment