Friday, April 08, 2016

Österreich: Asylverschärfung im Schnellverfahren sorgt für Empörung

Die angekündigte Verschärfung im Asylrecht soll spätestens Anfang Juni in Kraft treten. Um das zu schaffen, soll sie bereits kommenden Donnerstag im Innenausschuss eingebracht werden, und zwar als Abänderungsantrag zu jener Novelle, die „Asyl auf Zeit“ vorsieht. Eine Begutachtung zum Schnellverfahren soll es damit nicht geben, bestätigte das Innenministerium der APA. Kritik folgte auf dem Fuß.Inhaltlich verwies man am Freitagabend im Ministerium auf die von Ressortchefin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) kürzlich bekannt gegebenen Eckpunkte. Ob Kriterien für ein Asylverfahren vorliegen, soll demnach in einem Schnellverfahren direkt an der Grenze abgeklärt werden, zudem sollen die Grenzkontrollen ausgeweitet werden. Den Zeitplan dafür habe man transparent kommuniziert, damit sei auch von Anfang an klar gewesen, dass in diesem Fall wohl keine Begutachtung möglich sein könne, so ein Sprecher zur APA. Den geplanten Gesetzestext wollte man nicht herausrücken, denn noch laufe die inhaltliche Abstimmung. Den angepeilten Weg über einen Abänderungsantrag im Innenausschuss bestätigte der Sprecher. Man müsse rasch handeln, denn die Migrationswelle sei nicht zu Ende. „Der Standard“ zitierte in einer Vorabmeldung zu seiner Samstag-Ausgabe aus einer vertraulichen Arbeitsversion der Novelle, die sich im Wortlaut eng an die Expertise des Obergrenzen-Begutachters Walter Obwexer hält, wie es hieß. Demnach soll es künftig in Österreich die rechtliche Möglichkeit geben, „Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit“ zu erlassen. Und zwar dann, wenn „auf Basis der Prognosen zur Entwicklung der Asylantragszahlen“ mit „Funktionsstörungen“ im Asylwesen und in anderen öffentlichen Bereichen zu rechnen sei. Angesichts von 90.000 Asylanträgen sei es bereits 2015 zu akuter Überlastung gekommen, wird aus den Erläuterungen zu dem Entwurf zitiert. In der Folge könnte den allermeisten nach Österreich kommenden Flüchtlingen ein Asylverfahren verwehrt werden: Sobald die „Sonderbestimmung“ in Kraft ist, dürften sie das Bundesgebiet nicht betreten oder müssten es wieder verlassen. Ausgenommen wären nur Menschen, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen außerhalb Österreichs Folter und andere unmenschliche Behandlung droht. Die Prüfung, ob ein Asylantrag eingebracht werden darf oder nicht, soll dann in neuen „Registrierzentren“ an den Grenzen stattfinden. Dorthin sollen auch sämtliche Flüchtlinge gebracht werden, die innerhalb Österreichs angetroffen werden. Damit würde das bisher durchgehend geltende Prinzip des Rechts auf Inlandsantragstellung in Asylverfahren außer Kraft gesetzt. Die Grünen protestierten umgehend. Klubobfrau Eva Glawischnig sprach in einer Aussendung von einem absoluten Tabubruch der Regierung. „Mit dem heute bekannt gewordenen Gesetzesentwurf will sie das Asylrecht per Verordnungsermächtigung faktisch außer Kraft setzen.“ Dies sei vollkommen inakzeptabel. Grundlegende Rechte ganzer Personengruppen einfachgesetzlich bzw. letztendlich auf dem Verordnungsweg auszuhebeln, und dies in einem Husch-Pfuschverfahren ohne öffentliches Begutachtungsverfahren, untergrabe die Grundfesten des Rechtsstaats. Der angestrebte Weg via Abänderungsantrag ohne vorherige Übermittlung an die Parlamentarier sei indiskutabel. „Die Vision eines Staatsnotstandes entbehrt jeder Grundlage. Wir plädieren an die Bundesregierung, den Verfassungsbogen nicht zu verlassen“, so Glawischnig. Kritik kam auch von der Asylkoordination, die von einem „beispiellosen Dammbruch“ sprach. Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz kündigten für Montag eine Pressekonferenz an. Zentrale Bestimmungen des international verbrieften Asylrechts würden durch die Gesetzesänderung außer Kraft gesetzt, hieß es in der Einladung.
 unsertirol24

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