Wenn Sie bei einem illegalen Autorennen eine völlig unbeteiligte
19-jährige, auf dem Radweg Fahrrad fahrende Studentin totfahren, dann
müssen Sie gar nicht ins Gefängnis. Auch nicht, wenn Sie nicht mehr
unter Jugendstrafrecht fallen, weil Sie schon 22 und 23 Jahre alt sind.
Auch nicht - gesetzt den Fall, Sie heißen Erkan oder Firat - wenn Sie
nach dem Unfall einem Polizisten, der den Radstand des Mercedes mit
Sprühkreide markiert zuraunen, er soll aufpassen, die Alufelgen hätten
3000 Euro gekostet. Dann verkündet der Richter trotzdem, wie gestern in
Köln geschehen eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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