Monday, July 02, 2018

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

Die Bundesanwaltschaft hat am 29. Juni 2018 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2018 die 27-jährige deutsche Staatsangehörige Jennifer W. im Regierungsbezirk Schwaben durch Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg festnehmen lassen. Zudem wurde die Wohnung der Beschuldigten im Landkreis Vechta durchsucht. Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB). In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Jennifer W. verließ Ende August 2014 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" anzuschließen. Über die Türkei und Syrien reiste sie im September 2014 in den Irak ein und gliederte sich unmittelbar danach in die Entscheidungs- und Befehlsstruktur des "IS" ein. Fortan patrouillierte die Beschuldigte für die "Sittenpolizei" des "IS" abends in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul. Ihre Aufgabe war es darauf zu achten, dass Frauen die von der Terrororganisation aufgestellten Verhaltens- und Bekleidungsvorschriften einhalten. Als monatliche Entlohung erhielt Jennifer W. hierfür vom "IS" zwischen 70 und 100 US-Dollar. Ende Januar 2016 suchte die Beschuldigte die Deutsche Botschaft in Ankara auf und beantragte dort neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes wurde sie von Angehörigen türkischer Sicherheitsbehörden festgenommen. Wenige Tage später wurde sie in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Seither hat es sich die Beschuldigte zum Ziel gesetzt, in das Herrschaftsgebiet des "IS" zurückzukehren. Die Beschuldigte wurde am 30. Juni 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3985906

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