Das Sozialgericht von Amsterdam hat einer Muslima Recht gegeben, die auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe geklagt hatte. In Diemen, einem Vorort von Amsterdam, hatte das Arbeitsamt der Frau vier Stellen vermittelt. Weil sie bei jedem Vorstellungsgespräch vollkommen verschleiert erschien, erhielt sie nicht eine der Stellen. Darauf hin forderte sie Sozial- und Arbeitslosenhilfe. Die Behörde lehnte unter Hinweis auf ihre Mitwirkungspflicht ab. Sie dürfe keine Burka bei einem Vorstellungsgespräch tragen.
Das Sozialgericht gab der Klägerin nun Recht. Eine Frau dürfe ihr Gesicht bei der Stellensuche komplett verhüllen, wenn das zu ihrem persönlichen äußeren Erscheinungsbild gehöre (Quelle: NU.nl 13. Juni 2007 ).
akte islam
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