In Deutschland müssen alle Schüler in staatlich kontrollierte Schulen gehen, die einer Schulaufsicht unterliegen - eigentlich. Daneben gibt es sogenannte Ergänzungsschulen, die Kinder und Jugendliche, die sich kurzzeitig in Deutschland aufhalten, unterrichten dürfen. In diese Ergänzungsschulen dürfen jedoch keine Kinder gehen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Für diese gilt die gesetzliche Schulpflicht. Und genau da liegt das verdrängte Problem: In Frankfurt etwa hat das Iranische Generalkonsulat eine Ergänzungsschule. Dort gibt es Unterricht wie in der Islamischen Republik Iran, es ist eine rein iranische Schule. Dem staatlichen Schulamt sind die Namen von Kindern bekannt, die ihren Wohnsitz dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland haben und diese Ergänzungsschule nicht besuchen dürften. Iranische Schüler entziehen sich der Schulpflicht und gehen lieber in die rein iranische Ergänzungsschule. Die Behörden schweigen zu den Mißständen (Quelle: Wiesbadener Kurier 30. Oktober 2007).
akte-islam.de
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