Friday, July 13, 2018

Rosenheim: Nigerianer beschäftigt Bundespolizisten - Beleidigung, Bedrohung, Leistungserschleichung und Widerstand

Donnerstagnachmittag (12. Juli) hat ein Nigerianer für einen Einsatz der Bundespolizei am Rosenheimer Bahnhof gesorgt. Der aggressiv auftretende Afrikaner wurde wegen Beleidigung, Bedrohung, Leistungserschleichung und Widerstands angezeigt. Vorausgegangen war die Fahrscheinkontrolle im Meridian aus München. Der Zugbegleiter forderte den nigerianischen Fahrgast auf, den Namen in das vorgezeigte Bayern-Ticket einzutragen, da es nur personalisiert gültig sei. Auf diese Aufforderung reagierte der unbelehrbare Mann gereizt, drohte dem Zugbegleiter gestenreich, beleidigte ihn und schubste ihn schließlich weg. Daraufhin veranlasste der Schaffner über die Notfallleitstelle der Bahn die Verständigung der Bundespolizei. Als die Beamten in Rosenheim die Personalien des nigerianischen Staatsangehörigen feststellen wollten, zeigte dieser sich wenig kooperativ und verweigerte die Angaben. Stattdessen schrie er die Bundespolizisten an. Der Bitte, den Zug zu verlassen, kam er freiwillig nicht nach. Ihm wurde mehrfach angedroht, dass er zwangsweise aus dem Wagen geleitet würde. Daraufhin klammerte sich der 32-Jährige an die Sitzbank und wehrte sich gewaltsam gegen die Mitnahme durch die Beamten, die sich hierdurch Prellungen und Schürfwunden zuzogen. Letztlich wurde der Festgenommene aus dem Zug gebracht und vom Bahnhof in die Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gefahren. Dort konnte die Identität des nigerianischen Asylbewerbers, der im Allgäu einen festen Wohnsitz hat, nachvollzogen werden. Wie sich herausstellte, war der Mann nicht alkoholisiert. Nach Abschluss aller erforderlichen polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft durfte er die Bundespolizeiinspektion wieder verlassen. Der betroffene Zugbegleiter stellte Strafantrag wegen Beleidigung und Bedrohung. Darüber hinaus wird sich der angezeigte Afrikaner voraussichtlich wegen Leistungserschleichung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/3999878

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