Teilbedingte Geldstrafen für drei Türken
Das Winterthurer Bezirksgericht hat drei Türken der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen, weil sie den Völkermord an den Armeniern als «internationale Lüge» bezeichnet hatten. Die Verurteilten müssen teilbedingte Geldstrafen bezahlen.
Am teuersten wird es für Ali Mercan, den 58-jährigen Europavertreter der türkischen Arbeiterpartei. Er wird mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Franken bestraft, wobei die Hälfte davon zur Bewährung ausgesetzt wird. Laut dem Urteil beträgt die Probezeit drei Jahre.
Mercan hatte am 30. Juni 2007 an einer öffentlichen Veranstaltung in einem Winterthurer Hotel den Genozid an den Armeniern als «internationale Lüge» bezeichnet.
Seine Landsleute, welche die Veranstaltung organisiert hatten, ein 42-jähriger Lebensmittelhändler aus Zürich und ein 52-jähriger Bodenleger aus dem Kanton Bern, müssen wegen Gehilfenschaft zur Rassendiskriminierung jeweils 120 Tagessätze à 30 Franken bezahlen.
Auch bei ihnen ist die Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ebenfalls mit einer Probezeit von drei Jahren. Die Angeklagten müssen zudem je zu einem Drittel die Gerichtskosten von 6000 Franken übernehmen.
Staatsanwalt forderte deutlich härtere Strafen
Mit diesem Urteil werden die drei Angeklagten deutlich milder bestraft, als es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Weil es klar sei, dass die drei den Völkermord auch in Zukunft leugnen werden, plädierte der Staatsanwalt für unbedingte Geldstrafen von bis zu 12'000 Franken.
Tatsächlich haben sich noch während der Verhandlung am 16. September alle drei Angeklagten bereit erklärt, «jederzeit» wieder einen solchen Anlass zu organisieren oder im Rahmen einer solchen Veranstaltung eine Rede zu halten.
Armenier loben das Bezirksgericht Winterthur
Die Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) ist mit dem Urteil dennoch zufrieden. Damit werde europaweit ein weiteres Zeichen zur Bestrafung der Völkermordleugnung gesetzt, wie die GSA in einer Mitteilung schreibt.
In der Schweizer Justiz setze sich damit die Erkenntnis durch, dass die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern nicht tolerierbar ist. Das Bezirksgericht Winterthur habe mit diesem Urteil seine Unabhängigkeit und die Antirassismus-Strafnorm ihre Notwendigkeit bewiesen.
Die GSA hofft, dass solche öffentlichen und provokativen Veranstaltungen wie jene in Winterthur nun der Vergangenheit angehören, wie sie weiter schreibt. (SF)
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