Das Landesarbeitsgericht in Hamm hat das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen bestätigt. Eine türkischstämmige Pädagogin, die gegen ihre vom Land NRW ausgesprochene Kündigung geklagt hatte, unterlag am Donnerstag (16.10.08) in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht.
Die angestellte Lehrerin hatte trotz Verbots im Unterricht ein Kopftuch getragen. Sie gibt muttersprachlichen Unterricht, an dem nur muslimische Schüler teilnehmen. Das Gericht ließ eine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
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