Foto: Ein Muslim-Freund redet Klartext
OnlineReports: Herr Kreis, ist es erlaubt, Andersgläubige als niedriger als "gläubige Tiere" zu bezeichnen, wie es in der Basler Arrahma Moschee vorgekommen sein soll?
Georg Kreis: Das Problem ist, dass "Andersgläubige" oder der "Mensch" keine rechtliche Schutzkategorie sind. Allenfalls könnten sich die "gläubigen Tiere" diffamiert fühlen, die in dieser Rede herabgesetzt werden. Vielleicht wäre dies eine Sache für den Tieranwalt ...
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