Die Anklage geht davon aus, dass der 17-Jährige gemeinsam mit seinem Vater und einem 21-jährigen Freund auf dem Pendlerparkplatz in Neuenburg den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester aus niedrigen Beweggründen ermordet hat. Gegen diese Annahmen wenden sich die seitenstarken Beweisanträge Glathes. Zum einen will er mit Hilfe eines islamisch-soziokulturellen Gutachtens nachweisen, dass der Tod des mutmaßlichen Vergewaltigers keineswegs durch den Koran gefordert oder gar gedeckt werde. Glathe geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft seinem in einer libanesischen Familie geborenen Mandanten, der sich selbst als gläubigen Moslem bezeichnet, unterstellt, er habe die Tat aus seinem Glauben heraus als Rache geplant und ausgeführt. Das sei ein Trugschluss, folgert Glathe und verweist auf den Koran, wonach ein mit Gewalt erzwungener außerehelicher Geschlechtsverkehr mit je 100 Peitschenhieben zu ahnden sei. Mitnichten sei die Tötung des Täters oder des Opfers aus Rache gefordert. Vielmehr verbiete der Islam das Töten. Glathe will mit dem von einem Islamwissenschaftler einzuholenden Gutachten die nach seiner Meinung von der Staatsanwaltschaft vertretene Auffassung widerlegen.Weiterlesen...
Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Wednesday, September 30, 2015
Dieses Deutschland ist krank, einfach nur krank: Ehrenmordprozess als Lachnummer
Au ja, 100 Peitschenhiebe !
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