Wer „fremdenfeindliche“ Aussagen auf Facebook tätigt oder gegen „Flüchtlingsheime“ demonstriert, könnte demnächst sein Umgangsrecht mit seinem Kind verlieren, auch wenn keine Straftat vorliegt, erklärt der Deutsche Anwaltverein. Eine Personalie des Anwaltvereins weist ins linksextreme und zugleich linksrassistische Milieu. Heiko Maas Kampf gegen missliebige Meinungen wird auf immer breiterer Front ausgefochten.
Wie das Magazin „Deutsche Anwaltsauskunft“
berichtet, kann ein „fremdenfeindliches“ Posting auf Facebook oder die
Teilnahme an einer Demonstration gegen ein „Flüchtlingsheim“ zum Verlust
des Umgangsrechts mit seinem eigenen Kind führen.
Im betreffenden Artikel heißt es, dass die „Diskussion um Aufnahme
und Unterbringung von Flüchtlingen einige angenehme, aber auch
schockierende Seiten der Deutschen zutage gefördert habe: Immer mehr
Menschen äußern sich öffentlich ‘besorgt’ bis offen fremdenfeindlich
oder demonstrieren gar gegen Flüchtlingsheime“. Völlig undifferenziert
heißt es dort weiter, dass es diesen „Menschen nicht nur Facebook- und
echte Freundschaften, sondern auch ihren Job kosten“ kann. Damit jedoch
nicht genug.
Auch das Umgangs- und Sorgerecht könne gefährdet sein. Und das
„dürfte vor allem Mütter und Väter interessieren, die ihr Kind gemeinsam
mit einem fremdenfeindlich agierenden Ex-Partner erziehen“, so das
Magazin, da das Kind durch den „fremdenfeindlichen“ Elternteil in
„falsche Kreise“ gerät beziehungsweise die „falschen Werte“ vermittelt
würden.
Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit
seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. Das Umgangsrecht soll
dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2
BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten.
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